22.06.2007, 08:50
@Warhammer
Nein, kleiner Unterschied. Theoretisch hätte ich aktuell das Recht eben nicht. Es wird nur so in der Regel aus Kulanzgründen praktiziert. Rechtlich bindend ist es unterdessen nicht.
In der Gewährleistung steht nur der, der Dir das Auto verkauft hat. Der kann zwar sich wiederum gegenüber BMW ebenfalls schadlos halten (wobei ich die vertragliche Ausgestaltung hier nicht kenne und demnach nur auf die gesetzliche Basis abstellen kann). Allerdings könnte rechtlich gesehen, der Kundenanspruch abgelehnt werden, wenn das Auto woanders gekauft wurde. Das ist eben gerade die Krux zwischen gesetzlicher Gewährleistung und Garantie.
Im Übrigen: Warum sollte BMW das Thema jetzt marketing-technisch so ausschlachten, wenn es ein alter Hut wäre? Bin mir sicher, dass es doch immer wieder mal Probleme gab bei bestimmten Händlern mit Gewährleistungsansprüchen, die eigentlich gegenüber anderen Händlern hätten geltend gemacht werden können/ müssen.
Nein, kleiner Unterschied. Theoretisch hätte ich aktuell das Recht eben nicht. Es wird nur so in der Regel aus Kulanzgründen praktiziert. Rechtlich bindend ist es unterdessen nicht.
In der Gewährleistung steht nur der, der Dir das Auto verkauft hat. Der kann zwar sich wiederum gegenüber BMW ebenfalls schadlos halten (wobei ich die vertragliche Ausgestaltung hier nicht kenne und demnach nur auf die gesetzliche Basis abstellen kann). Allerdings könnte rechtlich gesehen, der Kundenanspruch abgelehnt werden, wenn das Auto woanders gekauft wurde. Das ist eben gerade die Krux zwischen gesetzlicher Gewährleistung und Garantie.
Im Übrigen: Warum sollte BMW das Thema jetzt marketing-technisch so ausschlachten, wenn es ein alter Hut wäre? Bin mir sicher, dass es doch immer wieder mal Probleme gab bei bestimmten Händlern mit Gewährleistungsansprüchen, die eigentlich gegenüber anderen Händlern hätten geltend gemacht werden können/ müssen.
Mini One Cabrio Sidewalk, astro black, EZ 12.07.2007