03.08.2007, 10:17
Baraka schrieb:Entweder reden wir aneinander vorbei, oder ich habe Dich falsch verstanden, denn die Airbox die Du eingebaut hast (siehe Topspeed R56 "S") ist nicht für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen.
Also: die Airbox KANN nach §21 eingetragen werden, dass hatte ich auch in dem anderen Thread schon geschrieben, und das habe ich auch gemacht!!! Du kannst dich ja mal mit §21 auseinandersetzen...
Zu Scotty:
Bei meinem Cooper, den ich hatte, waren von vornherein 3 Jahre Gewährleistung... War das denn eine Zusatzleistung meines Autohauses?