03.08.2007, 10:59
turbotimm schrieb:Also: die Airbox KANN nach §21 eingetragen werden, dass hatte ich auch in dem anderen Thread schon geschrieben, und das habe ich auch gemacht!!! Du kannst dich ja mal mit §21 auseinandersetzen...Was hast Du dafür bezahlt? Ist es tatsächlich so problemlos wie Du es darstellst?

PS: Nimm es nicht persönlich - war ja gar kein Angriff und Du brauchst auch keine Anhäufung von Ausrufezeichen. Wenn Du Dich schon mit dem §21 [der StVO] rumgeschlagen hast, dann hilf uns (mir) Unwissendem!
