07.06.2004, 18:46
das verstossen gegen die sogenannten "weichen merkmale" wird von jeder gesellschaft anders gehändelt. bei einigen wirst du knallhart den vers.-schutz verlieren, bei anderen wahrscheinlich nur die differenz zwischen den tarifen nachzahlen.
allerdings ist es hier auch wieder so: wer "rundum" bei einer gesellschaft versichert ist, braucht im normalfall auch nicht mit sanktionen zu rechnen.
übrigens, wird vandalismus in verbindung mit diebstahl betrieben, dann muss die teilkasko eintreten (also keine hochstufung!).
z.b.: kotflügel zerkratzt, weil seitenblinker geklaut... usw. verstehen !?
allerdings ist es hier auch wieder so: wer "rundum" bei einer gesellschaft versichert ist, braucht im normalfall auch nicht mit sanktionen zu rechnen.
übrigens, wird vandalismus in verbindung mit diebstahl betrieben, dann muss die teilkasko eintreten (also keine hochstufung!).
z.b.: kotflügel zerkratzt, weil seitenblinker geklaut... usw. verstehen !?
with growing greetings... cooop