23.12.2018, 14:09
Verschleißteil hin oder her, wenn er das Auto erst seit ein paar Wochen besitzt, dann wird jedes Gericht dem Verkäufer, sofern es ein Gewerblicher ist, die Reparaturkosten aufbrummen. Das weiß der Händler auch. Notfalls muss man halt zum Anwalt. Der Verkäufer müsste ihm schon nachweisen können, dass der Käufer die Kupplung erst ruiniert hat, und das wird für einen Händler schwierig bis unmöglich. Und nebenbei, der Fall bestätigt mich auch darin, einen Gebrauchtwagen nicht beim Mustafa an der Ecke zu kaufen, was nicht heißt, dass man bei BMW immer alles durchgesetzt bekommt. Meist stellen sie sich aber weniger an als ein kleiner inhabergeführter Fähnchenhändler.
EDIT: Da haben wir uns überschnitten. Der Typ ist ja krass drauf. Du wirst wohl einen Anwalt aufsuchen müssen. Immerhin hast du sehr gute Karten. Ich nehme deshalb an, bereits ein anwaltliches Schreiben könnte genügen. Wenn es vor Gericht geht und dadurch noch die Verfahrenskosten dazu kommen, dann wird es für den Händler nur noch teurer. Er wäre dumm, wenn er die Instandsetzung nicht bezahlen würde!
EDIT: Da haben wir uns überschnitten. Der Typ ist ja krass drauf. Du wirst wohl einen Anwalt aufsuchen müssen. Immerhin hast du sehr gute Karten. Ich nehme deshalb an, bereits ein anwaltliches Schreiben könnte genügen. Wenn es vor Gericht geht und dadurch noch die Verfahrenskosten dazu kommen, dann wird es für den Händler nur noch teurer. Er wäre dumm, wenn er die Instandsetzung nicht bezahlen würde!