25.11.2020, 10:59
Dann möchte ich die Sache mal aufklären.Der Verkäufer hat kurz und bündig sein Gewerbe auf seinen Freund überschrieben und so ist ihm nicht mehr bei zu kommen.Das heißt irgendwelche Regress/Schadensersatzansprüche sind nicht möglich,das ist laut meinen Anwalt gängiges Gebaren in der Branche.Ich hatte gehofft das nach dem Kupplungstausch alles in Ordnung ist und fuhr dann mit der neuen Kupplung noch etwa 200Km. Dann ging unterm fahren und einen heftigen Ruck der Motor aus ,ADAC gerufen und in die Werkstatt schleppen lassen,Diagnose: Motorschaden(Nockenwelle gebrochen). Nach Aussage der Werkstatt wurde wohl auch am KM Stand gedreht anders ließe sich dieser Schaden nicht erklären.Ich habe dies aber nicht mehr richten lassen und den Wagen dann für 1500,-€ an einen Bastler verkauft der bis heute mit dem Auto und den Macken kämpft.Das Getriebe hat kurze Zeit später wohl auch noch das zeitliche gesegnet. Für mich ist das Thema abgeschlossen und ich habe Lehrgeld gezahlt und werde nicht wieder bei dubiosen Straßenhändlern kaufen.