30.11.2020, 17:44
(25.11.2020, 10:59)jean_bayern schrieb: Dann möchte ich die Sache mal aufklären.Der Verkäufer hat kurz und bündig sein Gewerbe auf seinen Freund überschrieben und so ist ihm nicht mehr bei zu kommen.Das heißt irgendwelche Regress/Schadensersatzansprüche sind nicht möglich,das ist laut meinen Anwalt gängiges Gebaren in der Branche.
Gutes Beispiel das die Gewährleistung meistens nur gut in der Theorie ist.
Das eine Nockenwelle bei den R50-R53 bricht hab ich auch noch nie gehört.