04.06.2020, 00:47
Stimmt, da hat er recht. Rückmeldung ist Pflicht - akustisch, optisch oder beides. Üblich ist beides, aber allein über die Kontrollleuchte scheint zu genügen. Hier steht bspw. nichts dazu:
https://www.iam-net.eu/cms/images/IAM-NE...3_2017.pdf
Empfehlenswert ist es allerdings trotzdem nicht ohne Blinkertacken herumzufahren, schon weil ein unwissentlich noch aktiver Blinker zu gefährlichen Missverständnissen führen kann. Man denke an auf die vorfahrtberechtigte Straße, auf der man geradeaus selbst unterwegs ist, einfahren wollenden Querverkehr, der sich ermuntert fühlt loszufahren, weil man (unwissentlich) mit Blinker rechts unterwegs ist. Und sage mir keiner, das würde nicht vorkommen. Ich würde meiner Tochter dieses Risiko nicht zumuten.
https://www.iam-net.eu/cms/images/IAM-NE...3_2017.pdf
Empfehlenswert ist es allerdings trotzdem nicht ohne Blinkertacken herumzufahren, schon weil ein unwissentlich noch aktiver Blinker zu gefährlichen Missverständnissen führen kann. Man denke an auf die vorfahrtberechtigte Straße, auf der man geradeaus selbst unterwegs ist, einfahren wollenden Querverkehr, der sich ermuntert fühlt loszufahren, weil man (unwissentlich) mit Blinker rechts unterwegs ist. Und sage mir keiner, das würde nicht vorkommen. Ich würde meiner Tochter dieses Risiko nicht zumuten.