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Rechtsfrage: Unfall - Unfallfrei ?
#11

scheffe schrieb:eine weitere möglichkeit besteht natürlich darin... und das haben die anderen wohl gemeint... wegen dem fehlen einer zugesicherten eigenschaft gewährleistungsansprüche geltend zu machen (mindern etc..)... dann gelten die gesetzlichen gewährleistungsfristen (2 jahre... bzw. abkürzung auf ein jahr möglich bei gebrauchten sachen....)
die sache mit der anrechnung von gezogenen nutzungen etc. ist dann natürlich ein anders thema

Ja, das war gemeint (siehe post #1), wobei Deine Ausführungen sicherlich rechtlich richtig sind, allerdings nicht gefragt, wobei in der Praxis sicherlich zielführenderZwinkern
Nicht richtig ist, dass in diesem Fall eine 2 Jahresfrist anzunehmen ist. Vielmehr gilt im Falle der Arglist gem 438 III 1 BGB die allgemeine Verjährungsfrist des 195 BGB, d.h. 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen erlangt wird... wie oben bereits geschriebenTop Top

Viel Spaß bei Hitec und laß Dich nicht von Jago inhalierenLol

"Ich habe viel von meinem Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach verprasst."
George Best

[Bild: 400_3561623830343934.jpg]
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#12

schampusbasti schrieb:Ja, das war gemeint (siehe post #1), wobei Deine Ausführungen sicherlich rechtlich richtig sind, allerdings nicht gefragt, wobei in der Praxis sicherlich zielführenderZwinkern
Nicht richtig ist, dass in diesem Fall eine 2 Jahresfrist anzunehmen ist. Vielmehr gilt im Falle der Arglist gem 438 III 1 BGB die allgemeine Verjährungsfrist des 195 BGB, d.h. 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen erlangt wird... wie oben bereits geschriebenTop Top

Viel Spaß bei Hitec und laß Dich nicht von Jago inhalierenLol


du hast natürlich recht, was die drei jahre angeht... Anbeten... wie ich gesehen habe bist du gerade referendar... und dazu noch in bayern... und somit nach dem ersten examen sicher näher am neuen schuldrecht dran als ich (wobei es bei mir auch noch nicht so lange her ist)....

werde dem "hündchen" die currywurst anbieten und die anderen sollen eh schrauben anstatt zu essen, wa?
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#13

scheffe schrieb:wie ich gesehen habe bist du gerade referendar... und dazu noch in bayern... und somit nach dem ersten examen sicher näher am neuen schuldrecht dran als ich Pfeiff Das sagen sie hinterher allePfeiff
werde dem "hündchen" die currywurst anbieten und die anderen sollen eh schrauben anstatt zu essen, wa? Erzähl das mal dem AlfredLol

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[Bild: 400_3561623830343934.jpg]
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