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Blaue innenraumbeleuchtung verboten?
#11

Noctua schrieb:Also,was isn nun?
Darf ich die wieder einbauen,oder nicht?Lol

Gib mir Zeit bis morgen abend, dann kann ich´s dir 100%tig sagen!
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#12

THANX Top

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#13

Innenraumbeleuchtung zu 120% ja, wies mit der Türbeleuchtung aussieht weiss ich nicht, könnte aber sein, dass das in der Art nicht erlaubt ist

SCHNELL [Bild: rohriyeah.gif] LAUT [Bild: rohrikicher.gif] SCHWARZ-ROT [Bild: rohrizwink.gif] MEINS!! [Bild: rohrizunge.gif]
BLACKMAGIC II [Bild: rohrischweiz.gif]
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#14

Erinnert mich an Sylvester Stallone, und Rambo, wo er meinte:
Das is blaues Licht!

...Was macht es?


....Es leuchtet blau!


Mr. Orange Mr. Orange Mr. Orange Mr. Orange Mr. Orange Mr. Orange Mr. Orange

Ich sehe da noch ein anderes Problem: die Teile müssen eine Bauartgenehmigung haben, ergo auch ein Prüfzeichen dafür. Und das haben die Dinger meistens nicht. Von daher kann ich mir auch nicht vorstellen, dass die auf legalem Wege von TÜV bzw. DEKRA eingetragen werden bzw. das erlaubt wäre. Oder stand auf der Verpackung Deiner Leuchtmittel drauf, daß diese laut StVZO erlaubt sind ?


...und hier mal ein kleiner Auszug:

§ 49a StVZO Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze besagt, dass An Kfz ...dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe...



letztenendes wird es aber wohl immer am Polizisten liegen, wie er damit umgeht.
Ich habe schon seit meinen letzten 3 Autogenerationen immer "ALLE" Leuchtmittel am Auto (also im Innenbereich) umgeändert auf blaue Beleuchtung, denn blau macht ja bekanntlich Glücklich.

Da das ganze ja bekanntlich nur blau leuchtet wenn man die Tür auf hat, bekam ich daher auch noch nie probleme.
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#15

Türbeleuchtung wäre mir auch egal.

Fakt ist,das bei der Fussraumbeleuchtung die "erlaubt ist" der innerraum genauso blau leuchtet.

@Rohri
Wieso bist du dir da so sicher,das es erlaubt ist?

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#16

Och, ich hatte auch mal so ein erlebnis mit zwei Polizisten die sich gestritten haben. Einer hat gesagt es sei nicht erlaubt, der andere sagte es sei erlaubt! Nen Vogel

Er verlangte meine Nummer und klärte das ab. Fazit: erlaubt, wenn wie Innenraumbeleuchtung funktioniert.

Ich bin aus der Schweiz,könnte sein, dass es in D anders ist was ich zwar nicht glaube, da die unseren eigentlich penibler in solchen Sachen sind

SCHNELL [Bild: rohriyeah.gif] LAUT [Bild: rohrikicher.gif] SCHWARZ-ROT [Bild: rohrizwink.gif] MEINS!! [Bild: rohrizunge.gif]
BLACKMAGIC II [Bild: rohrischweiz.gif]
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#17

Sorry Noctua, ich muss leider passen mein Dad hatte es heut im lauf des Tages nicht kommplett heraus finden können. Beamte eben Pfeifen hatte einfach zuviel zutun ... aber so bald ich es weis schreib ichs dir Zwinkern.
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#18

Ok Hörby,

Kein prob.Mr. Gulf

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#19

So,ich bin eben beim TÜV vorbeigefahren,und habe mich erkundigt!

1.Die innenraumbeleuchtung darf nicht einen "strobo" effekt haben!
(also,blitzen)

2.Nicht während der fahrt anhaben (gilt für weisses licht auch)

3.Es darf keinen "blenden"

Der vom TÜV meinte,das die Fussraumbeleuchtung ja eigenzlich heller ist (weil es ja Neonröhren sind) und die ja erlaubt sind.
Also,wäre meine soffiten ja auch erlaubt.Und er glaubt nicht,das einen direkter "Lichtstrahl" nach hinten strahlt,und die heller als die Neonröhren sind!

Also,darf ich benutzen sagte er.
Aber etwas schriftliches konte er mir nicht geben.

Ich habe die led´s jetzt etwas nach vorne gedreht,sodas die rücksitze fast garnicht beleuchtet werden.

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#20

Du warst absolut nicht auf ZAK...

...hättest den Arsch mal fragen sollen wann er das letzte mal auf seine Alte gekommen ist!

Ok, hättest Du wohl den Wagen abschleppen müssen...aber was soll der Geiz!

Ltd.Lupo

"Vergebung ist eine Sache zwischen Ihnen und Gott. Mein Job ist es das Treffen zu arrangieren!"
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