20.12.2007, 08:07
btw:
Im Bezug auf die "Grobe Fahrlässigkeit" wird es im Zuge der Reform des Versicherungsvertragsgesetz zum 01.01.2008 Neuerungen geben, die aber von den Versicherern sehr individuell ausgelegt werden können (und wohl auch nur für Neuverträge gelten). Wer wert auf eine entsprechende Deckung legt, der sollte im Zweifel mal mit Seinem Versicherungsfuzzi sprechen ...
Im Bezug auf die "Grobe Fahrlässigkeit" wird es im Zuge der Reform des Versicherungsvertragsgesetz zum 01.01.2008 Neuerungen geben, die aber von den Versicherern sehr individuell ausgelegt werden können (und wohl auch nur für Neuverträge gelten). Wer wert auf eine entsprechende Deckung legt, der sollte im Zweifel mal mit Seinem Versicherungsfuzzi sprechen ...

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