So Leutz:
nach Paragraph 08/15 Absatz XYZ... "ist derjenige zur erhöhten Sorgfaltspflicht verpflichtet, der zum Rechtsabbiegen links neben einem rechts eingeordneten Fahrzeug steht. Wenn sich Richtungspfeile nur auf einem der beiden Fahrstreifen befinden, handelt es sich nur um eine Fahrtrichtungs
empfehlung! Der Unfallgegner war nicht zum Rechtsabbiegen auf der rechten Spur verpflichtet."
So auch die Aussage der Versicherung.
Stellt sich mir die nur die Frage, warum das
so in der Fahrschule nicht vermittelt wird?!
Oder wird es? Ich kann mich daran jedenfalls nicht erinnern, und dabei liegt meine letzte Ausbildung (fürs Mopped) erst 12 Jahre zurück...
Aber vielleicht gibt es hier ja Führescheinneulinge, die das ja noch wissen müssten...
Also passt immer schön auf, wenn ihr in 2. Spur abbiegen wollt!
Wenigstens bin ich noch mit einem Verwarnungsgeld ohne Punkt davongekommen, Dank "gnädiger" Rennleitung...