Dieses Forum verwendet Cookies
Dieses Forum benutzt Cookies um Deine Login-Informationen zu speichern, falls Du hier registriert bist oder von Deinem letzten Besuch, falls Du nicht registriert bist. Cookies sind kurze Textdateien, die auf Deinem Computer/Gerät gespeichert werden; die Cookies, die von diesem Forum erstellt werden, können nur hier benutzt werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Unsere Cookies speichern Informationen zu den von Dir gelesenen Themen. Durch den Zugriff auf diese Internetcommunity schließt du einen Nutzungsvertrag mit dem Betreiber dieser Community und erklärst dich mit den hier abgebildeten Regeln und der Datenschutzerklärung einverstanden. Wenn du mit unseren Regeln oder der Datenschutzerklärung nicht einverstanden bist, darfst du die Community nicht mehr betreten oder sie nutzen. Bitte bestätige die Frage, ob Du Cookies annimmst oder ablehnst.

Unabhängig von dieser Auswahl wird trotzdem ein Cookie in Deinem Gerät gespeichert, um Dir diese Frage beim nächsten Besuch nicht noch einmal zu stellen. Du kannst die Cookie Einstellung jederzeit über den Link in der Datenschutzerklärung ändern.

Wichtige Ankündigung
Liebe Forengemeinde,

Leider müssen wir euch mitteilen, dass mini2.info zum 30.06.2024 offline gehen wird und damit auch das Forum eingestellt wird.

Wir danken Euch für viele gemeinsame Jahre im Forum, unzählige spannende Themen und den regen Austausch vor allem in den ersten Jahren, für wundervolle Treffen und die daraus entstandenen persönlichen Freundschaften.

Bitte nutzt die Zeit, um ggf. noch Eure Daten, Bilder oder persönliche Erinnerungen zu sichern.

Euer MINI²-Team


Weitere Infos erhaltet Ihr im zugehörigen Thema: Time to Say Goodbye: MINI² geht am 30.06.2024 in den Ruhestand

Leasingrückgabe - Wie wird das mit den Reifen gehandhabt?
#11

djofly schrieb:Je nachdem. Schäden im Rahmen der normalen Nutzung einer Mietsache (und das ist ja Leasing) trägt nun mal der Vermieter. Da Bordsteinrempler beim Einparken nun mal dazu gehören, würde ich dafür auch nix bezahlen.
Wenn man natürlich volle Kanne ein Stück Alu rausgehauen hat, dann ist das wieder was anderes.

Neulich gabe es mal ein Urteil, da befand ein Gericht sogar eine durch einen Parkrempler beschädigte Stossstange (Lack ab, kleine Delle) als im Rahmen der normalen Nutzung.

BMW Bank, AGBs zum Privatleasing, Abschnitt XVI, Punkt 2:

Bei Rückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter [...] entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden und Mängeln sowie verkehrs- und betriebssicher sein. [...]

Sonne
Zitieren
#12

Aber wenn die Reifen blank sind, ist das Fahrzeug doch nicht mehr betriebssicher, oder sehe ich das jetzt falsch?! Head Scratch

Works = Fahrspass² Pfeifen
Zitieren
#13

Suppamaehn schrieb:Aber wenn die Reifen blank sind, ist das Fahrzeug doch nicht mehr betriebssicher, oder sehe ich das jetzt falsch?! Head Scratch

deswegen die, in meinem ersten post beschriebenen 1,5 mm.

oder 1,6 mm... da leg ich mich jetzt nicht fest^^

Sonne
Zitieren
#14

Achso, ok... na da sollte ich ja noch locker drüber liegen, falls der Wagen nächtes Jahr zurück geht!

Dachte, man müsste auf jeden Fall noch 3mm haben, dann wäre es nämlich knapp geworden Smile

Works = Fahrspass² Pfeifen
Zitieren
#15

Crizz Carter schrieb:BMW Bank, AGBs zum Privatleasing, Abschnitt XVI, Punkt 2:

Bei Rückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter [...] entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden und Mängeln sowie verkehrs- und betriebssicher sein. [...]

Schließt ja das was ich geschrieben habe nicht aus Wink
"Dem Alter entsprechend" ist das entscheidende. Wenn so ein Wagen 3 Jahre in Benutzung war, hat er nun mal hier und da mal nen Kratzer. Das entspricht dem Alter.
In einem BMW Forum hat mal einer das interne Dokument für die Verkäufer für Leasing-Rückläufer gepostet. Da war genau sowas alles beschrieben. Da sieht man dann auch mal, was die einem alles versuchen aufzuschwatzen, obwohl es BMW als Vermieter tragen müsste.

Solange die Reifen die gesetzlich vorgeschriebenen 1,6 (?) mm haben, ist alles im Lot.
Zitieren
#16

Beulen und Kratzer sind für mich z.b. NICHT nach 2 oder drei Jahren dem alter entsprechend. Und Lackschäden schon garnicht.

Aber ich hab mich bis jetzt immer noch einigen können. Denn: bist du als Leasingnehmer nicht einverstanden mit dem was dir da in rechnung gestellt wird, dann wird der schaden von der dekra o-ä. ermittelt, die sind meist peniebler als der händler, und dann wirds noch teurer. dann gilt nämlich das was der prüfer sagt, PLUS dessen Auslagen

Ach ja, und wenn jetzt jemand mit den Steinschlägen an der Motorhaube kommt... Dann sind das keine üblichen Schäden. Die entstehen nämlich so gut wie nicht, wenn man den gesetzlichen mind. Abstand von der Hälfte der Geschwindigkeit einhält He HePfeifen

Sonne
Zitieren
#17

Korrekt, ist übrigens für die Händler ein Riesenproblem das Thema Reifenprofiltiefe und Bremsbeläge. Denn der Gebrauchtwagenkäufer möchte sicher nicht vom Hof fahren mit 1,6 mm Restprofil auf seinen Reifen, also sind mal schnell 800,- weg, da der Händler einen neuen Satz montiert.
Zitieren
#18

Crizz Carter schrieb:Beulen und Kratzer sind für mich z.b. NICHT nach 2 oder drei Jahren dem alter entsprechend. Und Lackschäden schon garnicht.

Wie gesagt, da gab es neulich ein Urteil in dem ein Gericht dem Leasingnehmer Recht gegeben hat und er einen Parkrempler nicht bezahlen musste bei Leasingrückgabe. Hat mich auch erstaunt, war aber so.
Zitieren
#19

project24 schrieb:Korrekt, ist übrigens für die Händler ein Riesenproblem das Thema Reifenprofiltiefe und Bremsbeläge. Denn der Gebrauchtwagenkäufer möchte sicher nicht vom Hof fahren mit 1,6 mm Restprofil auf seinen Reifen, also sind mal schnell 800,- weg, da der Händler einen neuen Satz montiert.


Aber sowas wird doch alles mit in die Leasingrate, Restwert und Anzahlung mit einkalkuliert. Ist doch auch vorher derm Verkäufer und der Leasinggesellschaft klar, dass sie keinen Neuwagen zurück bekommen - und auch keinen neuwertigen Zustand.
Zitieren
#20

Crizz Carter schrieb:Ach ja, und wenn jetzt jemand mit den Steinschlägen an der Motorhaube kommt... Dann sind das keine üblichen Schäden. Die entstehen nämlich so gut wie nicht, wenn man den gesetzlichen mind. Abstand von der Hälfte der Geschwindigkeit einhält He HePfeifen

Dann müsstest du mal meine Motorhaube sehen. Und ich hänge dem Vordermann bestimmt nicht am Auspuff.

Davon aber mal abgesehen, war ich bisher der Meinung, vor allem weil ich es auch mal hier irgendwo gelesen habe, dass Steinschläge, sei es an der Front oder evtl. auch leichte in der Scheibe nicht mit in die Berechnung einfliessen dürfen, da es als normaler "Verschleiss" gilt.
Ist das jetzt doch nicht so?
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste
Wichtige Ankündigung
Liebe Forengemeinde,

Leider müssen wir euch mitteilen, dass mini2.info zum 30.06.2024 offline gehen wird und damit auch das Forum eingestellt wird.

Wir danken Euch für viele gemeinsame Jahre im Forum, unzählige spannende Themen und den regen Austausch vor allem in den ersten Jahren, für wundervolle Treffen und die daraus entstandenen persönlichen Freundschaften.

Bitte nutzt die Zeit, um ggf. noch Eure Daten, Bilder oder persönliche Erinnerungen zu sichern.

Euer MINI²-Team


Weitere Infos erhaltet Ihr im zugehörigen Thema: Time to Say Goodbye: MINI² geht am 30.06.2024 in den Ruhestand