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djofly schrieb:Je nachdem. Schäden im Rahmen der normalen Nutzung einer Mietsache (und das ist ja Leasing) trägt nun mal der Vermieter. Da Bordsteinrempler beim Einparken nun mal dazu gehören, würde ich dafür auch nix bezahlen.
Wenn man natürlich volle Kanne ein Stück Alu rausgehauen hat, dann ist das wieder was anderes.
Neulich gabe es mal ein Urteil, da befand ein Gericht sogar eine durch einen Parkrempler beschädigte Stossstange (Lack ab, kleine Delle) als im Rahmen der normalen Nutzung.
BMW Bank, AGBs zum Privatleasing, Abschnitt XVI, Punkt 2:
Bei Rückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter [...] entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden und Mängeln sowie verkehrs- und betriebssicher sein. [...]
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Aber wenn die Reifen blank sind, ist das Fahrzeug doch nicht mehr betriebssicher, oder sehe ich das jetzt falsch?!
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Suppamaehn schrieb:Aber wenn die Reifen blank sind, ist das Fahrzeug doch nicht mehr betriebssicher, oder sehe ich das jetzt falsch?!
deswegen die, in meinem ersten post beschriebenen 1,5 mm.
oder 1,6 mm... da leg ich mich jetzt nicht fest^^
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Achso, ok... na da sollte ich ja noch locker drüber liegen, falls der Wagen nächtes Jahr zurück geht!
Dachte, man müsste auf jeden Fall noch 3mm haben, dann wäre es nämlich knapp geworden
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Crizz Carter schrieb:BMW Bank, AGBs zum Privatleasing, Abschnitt XVI, Punkt 2:
Bei Rückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter [...] entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden und Mängeln sowie verkehrs- und betriebssicher sein. [...]
Schließt ja das was ich geschrieben habe nicht aus
"Dem Alter entsprechend" ist das entscheidende. Wenn so ein Wagen 3 Jahre in Benutzung war, hat er nun mal hier und da mal nen Kratzer. Das entspricht dem Alter.
In einem BMW Forum hat mal einer das interne Dokument für die Verkäufer für Leasing-Rückläufer gepostet. Da war genau sowas alles beschrieben. Da sieht man dann auch mal, was die einem alles versuchen aufzuschwatzen, obwohl es BMW als Vermieter tragen müsste.
Solange die Reifen die gesetzlich vorgeschriebenen 1,6 (?) mm haben, ist alles im Lot.
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Beulen und Kratzer sind für mich z.b. NICHT nach 2 oder drei Jahren dem alter entsprechend. Und Lackschäden schon garnicht.
Aber ich hab mich bis jetzt immer noch einigen können. Denn: bist du als Leasingnehmer nicht einverstanden mit dem was dir da in rechnung gestellt wird, dann wird der schaden von der dekra o-ä. ermittelt, die sind meist peniebler als der händler, und dann wirds noch teurer. dann gilt nämlich das was der prüfer sagt, PLUS dessen Auslagen
Ach ja, und wenn jetzt jemand mit den Steinschlägen an der Motorhaube kommt... Dann sind das keine üblichen Schäden. Die entstehen nämlich so gut wie nicht, wenn man den gesetzlichen mind. Abstand von der Hälfte der Geschwindigkeit einhält
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Korrekt, ist übrigens für die Händler ein Riesenproblem das Thema Reifenprofiltiefe und Bremsbeläge. Denn der Gebrauchtwagenkäufer möchte sicher nicht vom Hof fahren mit 1,6 mm Restprofil auf seinen Reifen, also sind mal schnell 800,- weg, da der Händler einen neuen Satz montiert.
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Crizz Carter schrieb:Beulen und Kratzer sind für mich z.b. NICHT nach 2 oder drei Jahren dem alter entsprechend. Und Lackschäden schon garnicht.
Wie gesagt, da gab es neulich ein Urteil in dem ein Gericht dem Leasingnehmer Recht gegeben hat und er einen Parkrempler nicht bezahlen musste bei Leasingrückgabe. Hat mich auch erstaunt, war aber so.
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project24 schrieb:Korrekt, ist übrigens für die Händler ein Riesenproblem das Thema Reifenprofiltiefe und Bremsbeläge. Denn der Gebrauchtwagenkäufer möchte sicher nicht vom Hof fahren mit 1,6 mm Restprofil auf seinen Reifen, also sind mal schnell 800,- weg, da der Händler einen neuen Satz montiert.
Aber sowas wird doch alles mit in die Leasingrate, Restwert und Anzahlung mit einkalkuliert. Ist doch auch vorher derm Verkäufer und der Leasinggesellschaft klar, dass sie keinen Neuwagen zurück bekommen - und auch keinen neuwertigen Zustand.
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Crizz Carter schrieb:Ach ja, und wenn jetzt jemand mit den Steinschlägen an der Motorhaube kommt... Dann sind das keine üblichen Schäden. Die entstehen nämlich so gut wie nicht, wenn man den gesetzlichen mind. Abstand von der Hälfte der Geschwindigkeit einhält
Dann müsstest du mal meine Motorhaube sehen. Und ich hänge dem Vordermann bestimmt nicht am Auspuff.
Davon aber mal abgesehen, war ich bisher der Meinung, vor allem weil ich es auch mal hier irgendwo gelesen habe, dass Steinschläge, sei es an der Front oder evtl. auch leichte in der Scheibe nicht mit in die Berechnung einfliessen dürfen, da es als normaler "Verschleiss" gilt.
Ist das jetzt doch nicht so?
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