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hallo!
ich habe die MSW11 in 18 Zoll mit ET35 drauf und musste mir auch den Lenkwinkelanschlag reintun, hatte dafür keine Probleme bei der österreichischen Landesfahrzeugprüfstelle.
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Hi,
ich habe einen R57 Works und bereits vieles über den Lenkwinkelanschlagbegrenzer gelesen.
Im Sommer hatte ich das Problem, dass ein Reifen Luft verlor. Lange Rede kurzer Sinn, in Ermangelung eines neuen Reifens habe ich mir einen Original 18"-Radsatz gekauft der auch vom Händler montiert wurde. Irgendwann hab ich mich dann gefragt, ob denn auch der Lenkwinkel-blalblabla eingebaut wurde, was aber in der Kürze der Zeit gar nicht möglich war. Probleme habe ich keine und ich glaub, ich weiss auch warum, ich brauche so ein Dingens gar nicht.
Die 18-Zöller sind nämlich schon in den COC-Papieren eingetragen und somit muss weder das Rad eingetragen noch müssen die in einem Teilegutachten erwähnten Auflagen erfüllt werden, weil es überhaupt keine Abnahme geben muss.
Also einfach mal schauen, ob die Rad-/Reifen-Kombination nicht vlt. schon ab Werk eingetragen ist.
ich habe so lange so viel mit so wenig versucht, dass ich jetzt in der Lage bin, fast alles mit fast nichts zu bewerkstelligen
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perdi schrieb:Hi,
ich habe einen R57 Works und bereits vieles über den Lenkwinkelanschlagbegrenzer gelesen.
Im Sommer hatte ich das Problem, dass ein Reifen Luft verlor. Lange Rede kurzer Sinn, in Ermangelung eines neuen Reifens habe ich mir einen Original 18"-Radsatz gekauft der auch vom Händler montiert wurde. Irgendwann hab ich mich dann gefragt, ob denn auch der Lenkwinkel-blalblabla eingebaut wurde, was aber in der Kürze der Zeit gar nicht möglich war. Probleme habe ich keine und ich glaub, ich weiss auch warum, ich brauche so ein Dingens gar nicht.
Die 18-Zöller sind nämlich schon in den COC-Papieren eingetragen und somit muss weder das Rad eingetragen noch müssen die in einem Teilegutachten erwähnten Auflagen erfüllt werden, weil es überhaupt keine Abnahme geben muss.
Also einfach mal schauen, ob die Rad-/Reifen-Kombination nicht vlt. schon ab Werk eingetragen ist.
Kann hierzu jemand etwas sagen?
Das würde mir auch ersparen meine R113 im sommer eintragen lassen zu müssen.
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einzelabhnahme brauchst du nicht, zumindest in Ö, nur nachtragen in den zulassungsschein (kostenpunkt ca. 30 Euro). dafür musste ich aber die Begrenzer einbauen, vllt ist das beim JCW anders, denke aber nicht.
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CuperWörkz schrieb:Kann hierzu jemand etwas sagen?
Das würde mir auch ersparen meine R113 im sommer eintragen lassen zu müssen.
ias von mir erwähnte COC-Papier gehört bei allen neuern Fahrzeugen neben den Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 zu den Fahrzeugpapieren (meist in einem gelben Faltumschlag) und genau dort sind alle zulässigen Rad-/Reifenkombinationen dokumentiert. Üblicherweise wird die COC-Bescheinigung gemeinsam mit der Zulassungsbescheinigung Teil 2 aufbewahrt
aber man kann ja eine Kopie davon machen.
ich hoffe, das hilft dir jetzt weiter.
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ch möchte den Thread hier nochmal zum Leben erwecken.
Ich habe jetzt die R133-Felgen daheim und möchte mich nun nochmal genauer
informieren, wie der genaue Ablauf aussieht. Handlung inkl. Preis wäre natürlich genial!
1. - Wie viel kostet den der (gezwungenermaßen einzubauende) Lenkwinkelbegrenzer/-anschlag + Einbauzeit?
2. - Achsenvermessung (Preis?)
3. - Muss ich danach noch zum TÜV fahren und mir das in meinen Fahrzeugschein eintragen lassen?
Ich frage deshalb, weil ich mal gelesen habe, dass die Works 18Zoll Felgen im Prinzip schon im Fahrzeugschein eingetragen sind.
Grüße und danke schonmal!!
PS: Kann man sich den Lenkwinkelanschlag auch woanders verbauen und die Achse neu vermessen lassen?
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hi,
ich war derjenige.
bei meinem Werks-JCW sind die Felgen 7x18 ET 52 mit 205er Bereifung bereits ab werk in den fahrzeugpapieren eingetragen, das bedeutet: kein lenkwinkeleinschlagsbegrenzer, keine achsvermessung, keine tüv-vorführung, einfach dranschrauben und losfahren.
das leben kann so einfach sein
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Ich habe gerade eben auch mal bei mir in die Papiere geschaut und bei mir sind unter zu Nr. 32: auch die 205/40 R18 82W 7JX18 ET 52 schon eingetragen... Werks-Works EZ 04/2009
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Aber wenn in der ABE steht, dass ein Lenkwinkelbegrenzer /-anschlag eingebaut
werden muss, dann muss das doch wohl auch so sein, oder?
Kann es sein, dass ihr den Lenkwinkelbegrenzer eventuell schon eingebaut habt,
da die Felgen zu Beginn drauf waren?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.02.2010, 15:47 von
CuperWörkz.)
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CuperWörkz schrieb:Aber wenn in der ABE steht, dass ein Lenkwinkelbegrenzer /-anschalg eingebaut
werden muss, dann muss das doch wohl auch so sein, oder?
Kann es sein, dass ihr den Lenkwinkelbegrenzer eventuell schon eingebaut habt,
da die Felgen zu Beginn drauf waren?
1. Schau in deine Fahrzeugpapiere. Wenn dort die 18 Zöller erwähnt sind, kannst du sie ohne Änderungen und Abnahme beim TÜV montieren.
2. Du meinst das Gutachten und nicht eine ABE. Eine ABE würde bedeuten, dass du die Zubehörteile ohne technische Abnahme und Änderungen am Fahrzeug montieren darfst.
Vergleiche einfach die aufgeführten Betriebserlaubnisnummern in dem Gutachten mit dem Feld K in deiner Zulassungsbescheinigung Teil I (Schein) ob das Gutachten überhaupt für deinen MINI gültig ist.
Wenn es für deinen MINI gültig ist und die 18 Zöller nicht im Schein aufgeführt sind, musst du dich an die Auflagen des Gutachtens halten und den Lenkanschlag montieren.
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