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@smartopen:
Punkt und Komma kaputt?
findeesechtschwerdeinenbeitragzulesenunddasistschadeweilmichdasthemaauchinteressiertundichdenbeitraginhaltlichechtgutfand
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Was ist Tuning ?
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Ok, sei dir verziehen
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dor hudda schrieb:Also sind diese ganzen Ausschlüsse in dem EuroPlus Garantieheft garnicht rechtens?
Nur leider kann der Anwalt ohne Rechtsschutz ganzschön teuer werden
für die ersten 6 monate meiner meinung nach nicht, danach schon .
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mhmm ... na dann werde ich den Herrschaften mal ein bisschen auf die füße treten
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du bist nicht alleine mit dem problem! mein wagen hat jetzt 60t km runter und bekommt gerade eine neue kupplung inkl. zweimassenschwungrad. jeder der sich ein wenig auskennt weiß wie teuer das ist...
bmw / europlus tragen die kosten nicht. zum glück bekomme ich gerade einen neuen motor und muss somit keine einbaukosten zahlen.
materialkosten belaufen sich auf 800 euro!!!
wer hat schuld, eindeutig der vorbesitzer!! hab mir sagen lassen die kupplung war total fertig und überhitzt und bei meiner fahrweise ist das vollkommen ausgeschlossen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.06.2010, 21:27 von
SantaCruz.)
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Is ja herlich, ich seh erstmal was bei dem Kulanzantrag rauskommt und wenn das nicht funkioniert mach ich mit der Gewärleistung mal bissl radau, wenn man nur lange genug schreit bekommt man fast alles reklamiert, sogar nen Staubsauger bei Schlecker
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sollte das zweimassenschwungrad verfärbungen oder gar risse haben werden die rein garnix übernehmen, das ist dann selbstverschulden und überbeanspruchung.
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Bei mir haben sie es bei 14tkm übernommen, meine war blau verfärbt.
Überbeanspruchung und selbstverschulden....haha ich würd dem was erzählen, der mir das aufdrücken will. Ich musste bei keinem meiner bisherigen Autos je die Kupplung wechseln und 3 davon haben schon über 100tkm.
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smartopen schrieb:du hast doch garantie, der händler muss die ersten 6 monate so oder so für alle schäden ( materialermüdung usw aufkommen ). das hat mit der gebrauchtwagengarantie nichts zu tun, er muss dir nachweisen das du in 5000km die kupplung verbraten hast. das stelle ich mir sehr schwierig vor also war der schaden schon vorhanden, nach 6 monaten dreht sich die beweispflicht um, aber solange muss er es ersetzen
Nicht Garantie sondern Gewährleistung hat er außerdem. Sind zwei grundverschiedene Sachen.
Allerdings ist es so einfach auch nicht und das hier ein gutes Beispiel: Generell muss der Käufer immer zunächst nachweisen, dass ein Sachmangel vorliegt. In den ersten 6 Monaten muss dann der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel nicht schon beim Kauf vorlag.
Jetzt beweis aber mal bei der Kupplung, das ein Sachmangel (falsch einbaut, Materialermüdung usw.) und kein Bedienfehler vorliegt!
Aber trotzdem sollte eine Kupplung länger halten. Ich hoffe BMW rührt sich.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.07.2010, 08:24 von
djofly.)
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