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Pupsi schrieb:Das möchte ich aber gerne jetzt schon schriftlich haben wenn mir mit 99000 km kurz vor Ende des 4ten Jahres der Motor abraucht das dann BMW 100% Kulanz gibt...
Dann könnten die ja eigentlich auch die Garantie auch so auf 4 Jahre erweitern...
Innerhalb der Garantiezeit kann man auch in anderen Werkstätten Arbeiten durchführen lassen ohne das die Garantie davon beeinträchtigt wird (wenn sie nach Vorgaben des Herstellers durchgeführt werden).
Danach fängt ja erst die Kulanzgeschichte an.
Das sind ja freiwillige Leistungen seitens des Herstellers.
Da wird BMW sicher in die Entscheidung den Werkstattbesuch beim Vertragshändler einbeziehen.
Kulanzentscheidungen werden ja in der Regel bei Herstellern nicht von Menschen sondern von einer mit den Daten gefütterten speziellen Software entschieden..
Und noch als Hinweis:
Ich habe bei 120000 km 50 % auf AW und Teile beim Motortausch, und bei 125000 km 50 % auf AW und Teile beim Getriebetausch bekommen. Das waren mal eben zusammen 6000 € Kulanz. Da ich über die Grenze der 100 tkm war, hätte ich ohne ein sauberes Scheckheft keine Kulanz bekommen.
Wie gesagt, es muss jeder selbst entscheiden. Wer dann aber an den Kulanzgrenzen der BMW Group landet (Kilometer oder Alter), und dann der Antrag wegen Fremdwartung abgelehnt wird, braucht sich nicht zu wundern
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chubv schrieb:Streng genommen sind ab Kilometer Eins alles freiwillige Leistungen. Schließlich gibt es bei BMW/MINI nur 2 Jahre Gewährleistung und nicht 2 Jahre Garantie.
Wer einen Neuwagen kauft, hat beim Verkäufer 2 Jahre Garantie auf sachmängel (§ 437)
Zusätzlich geben die Hersteller meist noch eine weitere (freiwillige) Garantie für z.B. 1 Jahr für bestimmte Sachen.
Im Grunde sind daher die meisten sogenannten Garantie/Kulanzleistungen eigentlich ganz normale Leistungen zu dem die Vertragswerkstatt gesetztlich verpflichtet sind...
Das wird einfach nur so dargestellt als sei das die "Großzügigkeit" des Herstellers bzw. Vertragshändlers was er da macht.
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z3r0 schrieb:Und noch als Hinweis:
Ich habe bei 120000 km 50 % auf AW und Teile beim Motortausch, und bei 125000 km 50 % auf AW und Teile beim Getriebetausch bekommen. Das waren mal eben zusammen 6000 € Kulanz. Da ich über die Grenze der 100 tkm war, hätte ich ohne ein sauberes Scheckheft keine Kulanz bekommen.
Wie gesagt, es muss jeder selbst entscheiden. Wer dann aber an den Kulanzgrenzen der BMW Group landet (Kilometer oder Alter), und dann der Antrag wegen Fremdwartung abgelehnt wird, braucht sich nicht zu wundern 
Das war ja dann eigentlich schon ein wirtschaftlicher Totalschaden...
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chubv schrieb:Streng genommen sind ab Kilometer Eins alles freiwillige Leistungen. Schließlich gibt es bei BMW/MINI nur 2 Jahre Gewährleistung und nicht 2 Jahre Garantie.
Richtig
Und genau hier liegt der Hund begraben. Da andere Hersteller mit Garantien werben, und BMW "nur" eine GW vorlegen kann, wird diese sehr großzügig ausgelegt, und bei sorgfältiger Wartung durch die umfangreiche Kulanzregelung der BMW Group erweitert.
Wichtig für Kulanz ist natürlich der Serviceberater, der den Kulanzantrag schreiben muss. Wenn man natürlich einen erwischt, der Arbeit meidet, sollte man zu einer anderen HO gehen.
Außerdem ist es bei Kulanz der BMW Group so, dass sofern ein Antrag bearbeitet wurde, dieser in jeder HO in Deutschland gültig ist. Sprich - ihr seid in beispielsweise mit dem MINI in Bayern und es entsteht euch ein Schaden. Der Kulanzantrag wird positiv beantwortet, aber in der Zwischenzeit seid ihr mit dem Schaden nach Hause gefahren - dann könnt ihr den Schaden mit der finanziellen Unterstützung der Kulanzregelung auch bei der örtlichen HO beheben lassen.
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Pupsi schrieb:Wer einen Neuwagen kauft, hat beim Verkäufer 2 Jahre Garantie auf sachmängel (§ 437)
Zusätzlich geben die Hersteller meist noch eine weitere (freiwillige) Garantie für z.B. 1 Jahr für bestimmte Sachen.
Im Grunde sind daher die meisten sogenannten Garantie/Kulanzleistungen eigentlich ganz normale Leistungen zu dem die Vertragswerkstatt gesetztlich verpflichtet sind...
Das wird einfach nur so dargestellt als sei das die "Großzügigkeit" des Herstellers bzw. Vertragshändlers was er da macht.
Wieder falsch, man hat Gewährleistung mit Beweislastumkehr! Das Thema hatten wir hier schon öfter...
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Pupsi schrieb:Wer einen Neuwagen kauft, hat beim Verkäufer 2 Jahre Garantie auf sachmängel (§ 437)
Die gesetzliche Regelung zur Sachmängelhaftung hat nichts mit der Garantie zu tun ...
Ist aber auch egal, darum geht es in dem Thread nicht. Hier ging es um Kulanz und wir haben von unserem Nüllchen aus "erster Hand" gehört, wie es bei BMW gehandhabt wird ...
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Pupsi schrieb:Das war ja dann eigentlich schon ein wirtschaftlicher Totalschaden...
Nein, da beide Ausfälle unabhängig aufgetreten sind. Sprich, der Motor war bereits getauscht, als das Getriebe kaputt gegangen ist.
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z3r0 schrieb:Wieder falsch, man hat Gewährleistung mit Beweislastumkehr! Das Thema hatten wir hier schon öfter...
Aber erst nach den ersten 6 Monaten.
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Fahrspass schrieb:Die gesetzliche Regelung zur Sachmängelhaftung hat nichts mit der Garantie zu tun ... 
Ist aber auch egal, darum geht es in dem Thread nicht. Hier ging es um Kulanz und wir haben von unserem Nüllchen aus "erster Hand" gehört, wie es bei BMW gehandhabt wird ...
Mit Garantie auf Sachmängel meinte ich die
Sachmängelhaftung und nicht die Garantie als solche...
..also sozusagen die "gesetzlich garantierte" Sachmängelhaftung..
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Pupsi schrieb:Mit Garantie auf Sachmängel meinte ich die
Sachmängelhaftung und nicht die Garantie als solche...
..also sozusagen die "gesetzlich garantierte" Sachmängelhaftung..
Dann überleg Dir doch bitte was Du meinst, bevor Du schreibst ...
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