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Scheinwerferabdeckungen
#11

The Stig schrieb:Alleine der Fakt, dass es nicht erlaubt ist, finde ich lächerlich...Motzen

Wo steht das denn eigentlich, wenn ich fragen darf?

Scheinwerfer, die als solche dann ja garnichtmehr erkennbar wären, auch nicht angeschlossen sind, können doch nicht verboten sein?....Head Scratch


Wie hast du den Scheini denn verloren und was hat das mit den Abdeckkappen zu tun?


Also, mir wurde das so erklärt als ich die kappen im AH abgeholt hab, ich bild mir aber ein irgentwo hier schon mal sowas gelesen hab.

hab mal gegoogelt und das hier gefunden:

http://www.ubwmann.de/forum/viewtopic.php?f=11&t=490

Devil! [Bild: sigpic13441.gif] Devil!
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#12

"Also, man darf soviel Zusatzscheinwerfer montieren wie Du willst, sofern nicht mehr wie 3 Scheinwerferpaare im Bereich der STVO funktionstüchtig sind.
Das heißt 1. ein Paar Abblendlicht, 2. ein Paar Fernlicht, 3. ein Paar Nebelschweinwerfer und es dürfen nicht mehr als 2 Paare gleichzeitig brennen.
Alle anderen Schweinwerfer müssen dann im Bereich der STVO abgedeckt sein."


Heißt also: Es geht doch, solange die Zusatzscheinis abgedeckt sind?!

<<<<NOT NORMAL>>>>

Yeah!Yeah!Yeah!
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#13

Sowas will ich:

[Bild: img6352kopie.jpg]



Sind das die Scheinwerfer vom MINI Zubehör+Abdeckung?

Das muss doch günstiger gehen....die sollen ja gar ned leuchten...

<<<<NOT NORMAL>>>>

Yeah!Yeah!Yeah!
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#14

The Stig schrieb:Sind das die Scheinwerfer vom MINI Zubehör+Abdeckung?
Ja das sind sie.
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#15

die zwei abdeckungen alleine kosten aktuell bei 17,90€ im teileservice
2x: 63 12 0 432 836
habe ich gerade gestern bestellt Yeah!

Edith sagt: hoffentlich machen die grünen/blauen freunde nicht tatsächlich, nur weil man die zusatzscheinwerfer abdeckt, einen aufstand oO
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#16

The Stig schrieb:Oh mein Gott...ist jetzt ned euer Ernst, dass wenn ich mir ein paar Fake Scheinis mit Kappen draufmache, die auch leuchten müssen können sollten?Peitsche

Hi Stig,

Gemäss §49a ( Absatz 1 ) der StVZO dürfen an Kraftfahrzeugen und
ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.
-> Es ist ja keine Lichttechnische Einrichtung mehr...

Begutachtungen im Rahmen von §19(2) bzw. Änderungsabnahmen nach §19(3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung und/oder ähnlichen Maßnahmen zu.
-> Funktioniert ja nicht...

Lt. §30 StVZO dürfen Fahrzeuge nur so gebaut, umgebaut oder ausgerüstet sein, dass für Insassen und andere Verkehrsteilnehmer keine größere Gefährdung zu erwarten ist.
->Ordnungsgemäß verbaut? Das muss der Prüfer entscheiden, aber ob der sowas eintragen kann...

Frag jemanden bei der DEKRA der sich damit auskennt, ganz einfach.
Wenn einer der Scheinwerferabdeckungen abfliegt oder sonstiges, bekommst du evtl. Ärger!

Wie willst du außerdem die Abdeckung anbringen, ohne den Scheinwerfer? Die stehen ab, nur die Abdeckung auf dem Grill wird nicht gut aussehen...

Gruß
Flo
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#17

C00PS schrieb:die zwei abdeckungen alleine kosten aktuell bei 17,90€ im teileservice
2x: 63 12 0 432 836

Sind die für den R56? und welche Farbe haben die?
Ich suche die Teilenummer für Abdeckkappen für einen R56 in schwarz.

bei realoem find ich zwar die Abdeckung auf dem Bild, aber keine Teilenummer unter "2":
http://realoem.com/bmw/showparts.do?mode...g=63&fg=05

LG
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#18

La Niña schrieb:Sind die für den R56? und welche Farbe haben die?
Ich suche die Teilenummer für Abdeckkappen für einen R56 in schwarz.

bei realoem find ich zwar die Abdeckung auf dem Bild, aber keine Teilenummer unter "2":
http://realoem.com/bmw/showparts.do?mode...g=63&fg=05

LG

Laut Teileservice sind die Kappen für den R56 und in schwarz! werde es zu 100% bestätigen können wenn ich die teile abgeholt habe und das wird morgen sein! Yeah! werde es dann hier nochmal nacheditieren.

EDIT: Die Nummer stimmt definitiv!
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#19

White: 63 12 0 417 672
Black: 63 12 0 432 836
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