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Das kann es aber nicht sein, als ich meinen Clubi kaufen wollte bin ich mal Probe Gefahren und wusste, der Wird es nur noch schaun woher das Geld kommt.
Dann dem Verkäufer gesagt ich nehme Ihn , und der wollte es Schriftlich machen und mir dafür einen Kredit besorgen.
Nach 2 Tagen hat der Angerufen, das schon 2 Andere eine Probefahrt gemacht haben und es sich auch Überlegen, also hin zu dem und Unterschrieben, eine Anzahlung Gezahlt,meine Alte A klasse verkauft und die Restliche Kohle besorgt.
dann musste ich noch 2 Tage warten, weil die meinem Clubi eine Neue Software raufgespielt haben bis ich Ihn abgeholt habe.
Hätte der den nachdem ich Unterschrieben habe Verkauft, hätte er mir den Zweiten Clubman, der etwas Neuer und Teurer war um den Preis meines Clubis geben müßen, sonst hätte ich mehr als nur meine Meinung gesagt.
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angi87 schrieb:Ja. Ich werde mal sehen was die gleich sagen. 
Sorry du weiß nicht ob Ihr was angezahlt habt

Was ist mit einem Kaufvertrag den wird es doch vorher gegeben haben

.
Natürlich kann es vorkommen, gerade in einem Haus mit mehreren Filialen das ein Auto zweimal angeboten wird. Aber nur einer kann den Kaufvertrag als erstes unterschrieben haben.
Somit ein interenes Problem beim Händler, das dein Verkäufer aber klären kann.
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GP2 ist verkauft ... aber 4 Zylinder finde ich immer noch gut: 4 links und 4 rechts in V-Form angeordnet ....
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Oh Mann! Da sind ja wieder einige Experten unterwegs! Jeder, der wenigstens eine kleine kaufmännische Ausbildung genossen hat, sollte wissen, dass ein Rechtsgeschäft erst mit Übergabe der Sache abgeschlossen ist. Ob da etwas angezahlt, oder sogar der volle Kaufbetrag gezahlt wurde, ist völlig unerheblich! Desweiteren kenne ich keinen Händler, der Kaufverträge abschließt. Es werden immer nur BESTELLUNGEN zum Kauf eines Fahrzeuges gemacht. Erst durch Annahme der Bestellung durch den Verkäufer (Auftragsbestätigung) wird aus der Bestellung ein Kaufvertrag. Mündliche Nebenabsprachen werden durch die AGB ausgeschlossen.
Sollte tatsächlich ein schriftlicher KAUFVERTRAG abgeschlossen worden sein, könnte ein Wirtschaftlicher Schaden (sofern nachweisbar) gelten gemacht werden.
Trotzdem dumm gelaufen.
Fehlende Leistung wird durch mangelnde Traktion kompensiert - play hard or go home!
![[Bild: sigpic6623_1.gif]](http://www.mini2.info/forum/signaturepics/sigpic6623_1.gif)
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.10.2013, 17:12 von
JumboHH.)
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Wie schon vorige Posts ist die frage, ob du etwas unterschrieben hast, das wäre zunächst wichtig.
Allerdings gibt es mündliche Verträge, welche generell bindend sein sollten. Darauf könntest du evtl. bestehen aber dennoch bleibt die frage was daraus für eine "Entschädigung" ervorgehen könnte. Schließlich können sie dir nicht einfach einen Neuwagen hinstellen, falls das ein gebrauchter Mini war.
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ONE-256 schrieb:Das gesprochene Wort ist bei Mini/BMW absolut NICHTS wert.
Aber beim Gesetzgeber, gibt nicht umsonst regelungen für mündliche Verträge
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Als Jurist gebe ich dir den guten Tipp, einen Anwalt deines Vertrauens aufzusuchen, denn das, was man hier "Rechtliches" liest, ist mehr als Haare sträubend.
Nur bei Prüfung aller deiner Unterlagen, wird man eine rechtlich einwandfreie Vorgehensweise vorschlagen können. Die bisherigen Infos sind dafür leider nicht aussagekräftig genug.
Danach wirst du ganz genau wissen, was eine kaufmännische Ausbildung von einem Jura-Studium unterscheidet
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ONE-256 schrieb:Alzheimer ist DIE Grundvoraussetzung um bei MINI Verkäufer zu werden.
Aus Erfahrung rate ich jedem Protokolle von den Verkaufsgesprächen anfertigen zu lassen und Gegenzeichnung nicht vergessen.
... und ich rate dir den Ball flach zu halten.
Sicherlich ist es ärgerlich, was dem Threadersteller wiederfahren ist und wie sowas passieren kann, ist mir auch unbegreiflich - zumindest die Systeme bei BMW geben eine Doppelbestellung nicht her. Trotzdem kann man auf dem Teppich bleiben.
Jaja, getroffene Hunde bellen und so ... es nervt nur, wenn man ständig als Stümper und Betrüger dargestellt wird.
Hier fehlt nur noch der Cabrio-Freund
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