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#11

DonKaimillo schrieb:Wenn ich allerdings deine Beschreibung so Lese, klingt es nach einer Versicherung aus Coburg Head Scratch

oder Münster oder .....

Kole Feut un Nordenwind, gift en krusen Bühdel un en lütten Pint.
[Bild: web_rs_gp_star.jpg] [Bild: dscf0983_web_h_thumb.jpg]  [Bild: sig2415_mu.jpg] [Bild: mini_gp_2017_micro.jpg]

   GP2 ist verkauft ... aber 4 Zylinder finde ich immer noch gut: 4 links und 4 rechts in V-Form angeordnet ....

www.mustang6.de
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#12

:-D

ja da gibt es viele.
die größten probleme kenn ich allerdings aus Coburg Wink
im gesammten tuen die sich alle nich viel...
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#13

wier schon oben beschrieben, unbedingt einen Verkehrsanwalt oder einen von der NL oder der mit der werkstätte zusammenarbeitet....

bei mir war es so, dass mir ne mutti-tussi auf dem weg zur schule den kurzen abzuholen die vorfahrt genommen hatte. krach-tschin-bum.
bei der MINI NL vorstellig geworden, die haben sofort einen Gutachter organisiert, der den Schaden aufgenommen hatte und mir die Adresse vom RA gegeben. Ich habe dann nächsten tag einen Mietwagen bekommen und das gutachten ging dann an den anwalt, der die versicherungsangelegenheiten übernahm....dann kam die kostenzusage, die reparatur wurde begonnen....und als der kleine auf der Hebebühne stand und alle teile abmontiert waren, wurde festgestellt dass der rechte hauptträger des motors gestaucht war.....also totalschaden....auto quasi wertlos... dann kam der gutachter nocheinmal, hat den schaden revidiert, info an den RA weitergegeben und der dieselbe mit revidiertem gutachten an die versicherung....ich hab die kiste dann verkauft und die differenz von der vers überwiesen bekommen + anmerldegebühr bei der KFZ dienststelle + taxikosten zur NL um das ersatzauto abzuholen, mitwagen....& etc....
das alles kannst du nicht ohne fachwissen regeln vom zeitaufwand abgesehen.... und wenn die nach 1 woche nicht in die pötte kommen, würde es schon kleschenParty!!

lass dir nix gefallen, die sind in der bringschuld nicht du! darum bist du ja versichert!

gruss aus münchen


theo

Das Leben ist zu kurz um keinen Mini zu fahren
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#14

Savoie schrieb:Kurz und schmerzlos!!!
DU bist nicht schuld und du bist im Recht!!
Was die Versicherung des Unfallverschulders möchte, interessiert nicht sehr.
JA, eine Gegenüberstellung ist rechtens.
Vorab fährst du zum freundlichen.
Du sagst was los ist und das der freundliche sein telefon nehmen soll, und den Haftpflich gutachter den sie im Regelfall immer rufen und der in erster Linie für den Kd. (Dich) arbeitet, selbstverständlich jedoch auch dem freundlichen gegenüber korrekt handeln tut, weil er gerne zum freundlichen erscheint und Geld verdient.
DU unterschreibst die Abtrittserklärung und, das der Wagen zur Schadensfeststellung (wenn nötig) zerlegt wird, der Gutachter dann auch die Dinge sehen kann, die sonst durch anbauteile nicht zu sehen sind, den Schadcen aufnimmt und das wichtigste...
er macht eine Beweismittel Sicherung. Er dokumentiert, Fotografiert und stellt dann den Schaden fest. Das was benötigt wird, wie teuer alles ist usw.
DU zahlst keinen Cent.
Rechtsanwalt!!! Der kümmert sich um ALLE Ansprüche die Dir kpl. zustehen und rechtlich abgesichert sind.
Ich hab damit jeden Tag zu tun.
Die Versicherung probiertz Dich grade, schnell und unkompliziert abzufrühstücken!!!
Du hast ja den Unfallbericht, wie du an 2. Stelle stehst??
Nur um eins in ALLER Deutlichkeit zu sagen!!!
Die Gegnerische Versicherung, die für ALLE kosten aufkommt, haben Dir gegenüber KEINE Auflagen zu machen, Du mußt NICHT in die Werkstatt fahren, die sie dir mit dem Hinweis, es sei den Ihr Koorperationspartner (was auch so ist) ist, hinfahren.
Sie haben dir aber auch garnichts vorzuschreiben!!!
Du bist der Entscheider.
Mach keinen Fahler in Eigenregie, dieses hier ist der Masterplan.
Achtung!!
Wenn der Anstoß bis zum Kat geht, den kpl. Unterbodenberei um die Auspuffanlage kontrollieren.
Selbst wenn der Kunststofftank eine Macke von der durchgedrückten Anlage hat, wird der Gutachter es in der Schadenskalkulation einrechnen.
Leiwagenkosten stehen dir zu...
Wenn der kat auseinaner geht, dann war dewr Aufpall und die Energie so hoch, das am nächsten Tag der Artzt wegen HWS-Stauchung (HalsWirbelSäule) besucht wurde. Viele waren mindestens eine Woche krank daheim.
Die kosten....
..... richtig! Die Vers. zahlt dir Schmerzensgeld.
Hätte von der Vers. der Kunde, also gemeint ist Dein Unfallgegner, besser aufgepasst, ware alles nicht passiert.
Genau aus diesem Grund gilt IMMER:
"Der Geschädigte muss immer so gestellt werden, das er keinen Nachteil hat. So, als sei nichts passiert".

Alles Gute...
...und meinerseits sehr gerne geholfen.
Lg




Ganz genau, so sehe ich das auch.
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#15

Tach zusammen,
Ist ja alles im Gang.Warum die Versicherung nicht in Gang kommt, keine Ahnung. Mein Anwalt ist ein guter und er wundert sich nicht darüber das sie eine Gegenüberstellung machen wollen, nur wundert er sich warum die nicht in die Hufe kommen. Was ist wenn der Unfallgegner seinen Wagen bereits gerichtet hat!? Ich habe keine Bilder vom gegnerischen Unfallwagen. Er hatte die Haube am Windlauf aufgestellt, somit genehmen Verzug im Vorderwagen. Wenn er das bereits gerade gezogen hat und nur die Haube wieder passt so ist die Geschwindigkeit ja bereits nicht mehr zu ermitteln.

Eine Frist ist gesetzt mit Ausfalltagen.

Die glauben halt nicht das der Krümmer durch den Aufprall gerissen ist.

Danke nochmal für die Antworten,

Gruß Chris
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