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Komfortschaltung I ist feddich

Wie heißt ein altes Sprichwort:

DIE HOFFNUNG STIRBT ZULETZT


Las uns nicht sterben FreshTraurig

@Freh: Kannste nicht einfach ein Schreiben aufsetzen, wo jeder Käufer unterschreiben muß, daß er über die Risiken aufgeklärt wurde und im Schadenfall selber haftet ?! Zwinkern

So wie bei Operationen im Krankenhaus !! Devil!

BUUAAH !!! [Bild: attachment.php?attachmentid=11005&stc=1&d=1136448443] ICH WILL DIR ZÜNDELN [Bild: fly2.gif]

Und dann?

Angenommen es passiert wirklich was?
Was würde jeder dann sofort machen? - Klar! Ab zum Anwalt. Und der wird dann alles daran setzen, daß das Schreiben ned gültig ist!

Also ich würde mir den Stiefel an Fresh's Stelle ned anziehen Zwinkern

Servus!

Hatte es ja schonmal geschrieben!

Mit einem Wisch, kann Man oder Frau kein Gesetz (EU oder BGB) ausser Kraft setzen!

Mit diesem Wisch kann man sich dann vielleicht gerade mal den Ar** putzen!



feschtag

Owner of the r53-forum.de for the 1. Generation.

feschtag schrieb:Servus!

Hatte es ja schonmal geschrieben!

Mit einem Wisch, kann Man oder Frau kein Gesetz (EU oder BGB) ausser Kraft setzen!

Mit diesem Wisch kann man sich dann vielleicht gerade mal den Ar** putzen!



feschtag

Hmm....

und was ist mit den Deklarierungen auf ebay: "Nur Privatverkauf ohne Garantie blablabla...."

Sind die alle auch unwirksam ? Das ist ja quasi fast genau das gleiche....

Kann man die Fenstersache nicht einfach weglassen?Sonne
Ich könnte mir folgendes vorstellen:
-ein blinken beim aufschließen für vor FL-Modelle (macht er jetzt ja nicht)
-Nebler an beim aufschließen (wie bei Mercedes)
-3 x Blinken Modul
-Rückwärtspiegeltrallala
Und dann halt noch der Rest.
Wäre bereit auch für eine abgespeckte Variante (halt ohne die Sachen die Prob´s bereiten oder die Sicherheit "gefährden") Geld auszugeben.

Servus!

HGloeckler schrieb:Hmm....

und was ist mit den Deklarierungen auf ebay: "Nur Privatverkauf ohne Garantie blablabla...."

Sind die alle auch unwirksam ? Das ist ja quasi fast genau das gleiche....


Dafür gibt es ein Gesetzes-Beschluß was Privat und Geschäftlich ist.

Sollte fresh die Teile Verkaufen, würde er automatisch als Geschäftsman
(oder doch eher Frau?? Devil! ) deklariert! (Gewerbetreibender)

Dies kann auch Verkäufer bei e-bay passieren, wenn das Finanzamt so und
soviel Verkäufe nachweisen kann!? eek!

Frag mich aber bitte nicht, ab wievielen Verkäufen*X es zutrifft!




feschtag

Owner of the r53-forum.de for the 1. Generation.

Geht es eigentlich nur um den Einklemmschutz oder generell um Mögliche Fehlfunktionen mit Folgen?

Ich bin übrigens kürzlich beim Stöbern im ELV Katalog bei den KFZ Sachen auf ein Akku Aktivator (Entladeimpulse) gestoßen, den es sowohl aus Bausatz als auch fertig montiert zu kaufen gibt. Bei dem Bausatz steht dabei, dass er im Bereich der STVZO nicht zugelassen ist. Wäre das nicht vielleicht auch ne Lösung? Wäre dann das gleiche wie MTH ohne Tüv.

Iss niemals gelben Schnee! Mr. Liquid
[Bild: 116324_6.png]

Es geht in erster Linie um den Einklemmschutz und in zweiter Linie um die komplette Psodukthaftung.

hmm *am kopf kratz*
wie machen das die ganzen fuzies die zeugs verkaufen das man nicht auf der straße einsetzen darf ( renn auspuff oder sonstiges... )
die bekommen ja auch keinen auf den deckel wenn einer mit einem von ihnen hergestellten zubehör auf der straße rumfährt !

PS:
wenn man sowas als ausstellungsstück ( oder sonst was ) deklariert, und der benutzer es dann doch anderst verwendet ( in sein auto einbaut ) dann ist das nichtmehr das problem des herstellers ( er hat ja ausdrücklich darauf hingewiesen das es dafür nicht gedacht ist ! )

zb. en heckspolier ohne zulassung, wenn der auf der straße abfliegt und en kind verletzt ( oder bei nem unfall en kind verletzt ) dann is ja auch nicht der hersteller drann schuld sondern der der das ding an sein auto gebaut hat !
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