Schade.
Dann halt beim nächsten mal. Oder bei Strahlung Pur 2. :macho:
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MINImeister schrieb:Was bringen mir die Stabis eigentlich noch bei einem Gewinde? Bringen sie überhaupt was?
Sind eigentlich nix anderes als Drehfederstäbe. Bringen also was, da sie anders wirken als Federn und Dämpfer. Außerdem sind sie verschleissfrei.
Ob der Effekt der geringeren Seitenneigung auch immer erwünscht ist (man merkt nicht mehr so schnell, wann die physikalischen Grenzen des Kleinen erreicht sind), ist ein anderes Thema.
Gruß, Gerhard
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Wenn ein GW-Fahrwerk eingebaut wird, was muss ich da alles mitbringen für den TÜV
Reicht da der Fahrzeugschein?
Wird beim Händler gemacht, wo das GW gekauft und eingebaut wurde.
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minirr schrieb:Wenn ein GW-Fahrwerk eingebaut wird, was muss ich da alles mitbringen für den TÜV
Reicht da der Fahrzeugschein?
Wird beim Händler gemacht, wo das GW gekauft und eingebaut wurde.
Kommt drauf an: neuerdings müssen Gewindefahrwerke in Verbindung mit geänderten Rad-Reifen-Kombinationen vom TÜV eingetragen werden, DEKRA und Co. darf das wohl nicht mehr.
Falls da was angefallen ist, solltest du die entsprechenden Gutachten für Räder auch mitbringen.
Fahrzeugbrief muß wohl nich unbedingt.
Aber am besten fragst du deinen Reifenhändler, der kennt die Prüfer normalerweise und weiß was die so alles sehen wollen.
Flo
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Ohne Werbung machen zu wollen. Lasse mir das H&R bei Timmermanns einbauen. Drauf habe ich R90 Verbund.
Also ich nehme nur meinen Fahrzeugschein mit.Denke mal das reicht. Was anderes wurde mir auch nicht gesagt. Und Der Fahrz.-Schein ist ja immer dabei.
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Fahrzeugbrief (dann wird's gleich eingetragen, hast du den nicht dabei, musst du noch mal zum Landratsamt), Gutachten für das Fahrwerk (das willst du schließlich eingetragen haben, oder?), bei geänderten Felgen/Reifen wäre das Gutachten dazu auch kein Fehler.
Gruß, Gerhard
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Geht auch so. Ohne Brief. Man bekommt dann halt nur ein DinA4 Blatt dabei da steht drauf was ergänzt werden muss.
Kann erst eingetragen werden, wenn der Schein da nächste Mal bearbeitet wird.
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Yep. Geht auch so. Dann hast du zwar die technische Prüfung bestanden, darfst aber nicht so rumfahren. Dazu muss das Landratsamt den Brief ergänzen. Einen neuen Schein gibts dann sowieso. Dann erst hast du auch die amtliche Erlaubnis, den Kleinen so im Straßenverkehr bewegen zu dürfen.
Gruß, Gerhard
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