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alfshumway schrieb:nur ein Kaufvertrag ist ein Kaufvertrag, und dann sollte dieses Wort auch ganz oben darüberstehen. Und nix mit Bestellung etc.
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Ich will jetzt nicht über das allgemeine Vertragsecht schwadronieren, aber auch wenn in der Überschrift Donald Duck steht, wichtig ist der Inhalt.
Wenn aber Bestellung drüber steht ist davon auszugehen, dass es im Inhalt auch um eine Bestellung geht und nicht um einen Kauf.
Insofern hat alfshumway Recht.
Sind aber beim Verkäufer keine bunten Wimpel vor der Tür?
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geisi schrieb:Stempel ist vollkommen egal wichtig ist die Unterschrift.
Aus der Unterschrift ergibt sich rein gar nichts! Die meisten Unterschriften sind ohnehin kaum bis nicht lesbar und damit ist nichts anzufangen. Da können auch 3 Kreuze stehen. Wichtig ist eine lesbare Firmierung in Klarschrift als Verkäufer, eventuell ergänzend die Position der unterzeichnungsberechtigten Person.
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Aber wir sind nun mal im Deutschen Vertragsrecht und hier gilt ggf der
http://dejure.org/gesetze/BGB/126.html
wenn denn die Schriftform erforderlich ist. Beim Autokauf ist dies zwar auch mündlich möglich. Wenn man aber die Schriftform wählt dann mit Unterschrift. Der Stempel ist nur zur besseren Identifizierung des Verkäüfers.
Und BTW ich kann mir auch einen tollen Stempel anfertigen lassen. Fragt sich was sicherer ist.
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geisi schrieb:Aber wir sind nun mal im Deutschen Vertragsrecht und hier gilt ggf der
http://dejure.org/gesetze/BGB/126.html
wenn denn die Schriftform erforderlich ist. Beim Autokauf ist dies zwar auch mündlich möglich. Wenn man aber die Schriftform wählt dann mit Unterschrift. Der Stempel ist nur zur besseren Identifizierung des Verkäüfers.
Und BTW ich kann mir auch einen tollen Stempel anfertigen lassen. Fragt sich was sicherer ist.
Ich frage mich nun langsam, ob der standardmäßige Inhalt eines Kaufvertrages in Bezug auf die Vertragsparteien so schwer zu verstehen ist oder ob nur Du ihn nicht verstehst?
Hier noch einmal ...
Selbstverständlich gehören Unterschriften auf einen Kaufvertrag und zwar von beiden Vertragspartnern, dem Verkäufer wie auch dem Käufer!
Die Unterschriften allein nützen aber nichts, denn wie soll aus einer Unterschrift eine eindeutige Identifizierung möglich sein, insbesondere, wenn sie z. B. unlesbar ist oder da "Schmidt/Müller/Schulze" steht? Dann viel Spaß beim späteren Auffinden des Verkäufers (oder der Firma), wenn dieser beispielsweise zwischenzeitlich verzogen ist!
Aus diesem Grund gehören vollständige Namen und Adressen vom Verkäufer (hier von der Firma) und vom Käufer in einen Kaufvertrag, egal ob per Stempel oder sonst wie deutlich lesbar eingetragen. Im hiesigen Fall ist das auch deshalb von entscheidender Bedeutung, weil es um die Einordnung privat oder gewerblich in Bezug auf die Gewährleistung geht!
... und von meiner Seite nun auch zum letzten Mal !!!
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Hier mische ich mich auch gerne mal ein...
Also, es gibt Unterschiede von Kaufvertrag zu verbindlicher Bestellung, wobei beide rechtlich bindend sind. Bestellungen sind aber eher bei Neufahrzeugen üblich und müssen je nach Vertragstext vom Verkäufer nochmals schriftlich bestätigt, bzw. angenommen werden.
So wie es auf dem Bild aussieht, ist das einfach eine Bestellung und kein Kaufvertrag, was aber nicht zu einem Stirnrunzeln führen muss!
Auch, dass da oben nur ein Stempel ist, würde mich nicht beunruhigen, denn der nachfolgende Text beschreibt ja den Verkäufer. Und da es sich dabei um einen gewerblichen Anbieter handelt ist die Gewährleistung gegeben und das wie schon richtig geschrieben, mind. 12 Monate, wenns nicht erwähnt wird, sogar 24.
Und wenn hier schon das Vertragsrecht aufgedröselt wird, gilt die Gewährleistung natürlich nur für nicht bekannte Mängel, die aber bei der Übergabe schon vorhanden waren. Da greift dann auch die Beweislastumkehr nach 6 Monaten, heißt in den ersten 6 Monaten muss dir der Verkäufer beweisen, dass der Mangel noch nicht vorhanden war, nach 6 Monaten ist das dann deine Aufgabe, also zu beweisen, dass er schon da war.
Aber zurück zum eigentlichen, wenn in der Bestellung schon drin steht, dass der Verkäufer die Bestellung auch direkt annimmt, muss sie nicht extra bestätigt werden, ansonsten schon !
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Nachtrag:
Wen man die üblichen Suchoptionen bemüht, findet man die Firma von dem Stempel recht fix.
Bei denen würde ich mir persönlich keine großen Sorgen machen, denn auch wenn es nicht das Allheilmittel ist, ist der Händler Mitglied im BVf K, was schon mal zumindest nicht schlecht ist. Und da man dort als Händler durchaus Infos zur richtigen Vertragsgestaltung bekommt, kann man als Kunde eigentlich davon ausgehen, der weiß schon was er tut.
Also unterm Strich sehe ich bisher nix für Bauchschmerzen bei dem Kauf....zumindest was rechtliches und den Vertrag angeht.
Und ich nehme mal an, dass es der in Pepper White von deren Webseite ist ?! Dann einfach die Anzeige mit ausdrucken, denn grundsätzlich gilt so ein Verkaufsinserat als dem Kaufvertrag zuwachsend, heisst also wenn dort Sachen aufgeführt sind, die im Kaufvertrag weder erwähnt noch ausgeschlossen werden, kann man dann rechtlich auf der guten Seite stehen, wenn man sie doch haben will.
Wenn der Händler also irrtümlicherweise als Beispiel eine Klima mit angibt, die aber nicht drin ist, das aber nicht explizit im Kaufvertrag nochmal erwähnt wird, dass dem nicht so ist, kann man auf rechtlichem Wege durchaus (je nach Richter) das Glück haben, dass der Händler dann nachbessern muss ,-)
Klima ist n hartes Beispiel, aber grundsätzlich ist dem halt so und ich wollte damit nur sagen, dass man die Anzeige immer aufheben sollte und es kein Beinbruch ist, wenn nicht jedes Teil extra im Kaufvertrag nochmals erwähnt wird.
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MINI: R59
Modell: John Cooper Works
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Du kannst Dich mit der Fgst.Nr. schon mal (vorab) informieren, was denn der Gute für ne Ausstattung hat und wann er produziert wurde:
http://www.bmwarchiv.de/vin/bmw-vin-decoder.html
R53 MCS: 2005/2006; R53 JCW (ab Werk): 2006/2007;
R56 Cooper S: seit EZ 07/2014 + R59 JCW: seit EZ 04/2015; Vorstellung
"Vier Briten in Bayern"
Willie: "ALF, fahr sofort rechts raus!" - ALF: "Geht nicht, ich bin auf der Überholspur"
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chevini schrieb:...Die Händlerunterschrift ist unwichtig, ...
chevini schrieb:Aus der Unterschrift ergibt sich rein gar nichts! .......
chevini schrieb:...
Selbstverständlich gehören Unterschriften auf einen Kaufvertrag .... ....
Ja was denn nun? Mir ging es nur um diese Aussage zur Unterschrift im Zusammenhang mit
cercetas schrieb:.....
Lediglich der Firmenstempel ist am oberen Rand des Kaufvertrages.
...
also das alleine der Firmenstempel nicht ausreicht.
Natürlich muss klar sein, wer Käufer und Verkäufer ist, das stand nie in Frage. Deine oben angeführten Aussagen zur Unterschrift waren dagegen einfach falsch.
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Wohnort: Deutschland :)
War gestern beim Händler und hab den MINI mitgenommen, auf der knapp 3 stündigen Heimfahrt hatte ich ein permanentes Dauergrinsen im Gesicht.
JCW R56 BJ 2012 pepper white inkl. Aerodynamikkit und schwarzen Crossspokes.
Konnte den armen nicht einfach beim Händler verkommen lassen.
Jetzt stellt sich mir allerdings schon die nächste Frage bezüglich der Versicherung (hatte meinen vorherigen Wagen geleased gehabt) - dazu allerdings einen neuen Thread aufgemacht
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