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Clubman 1.6D springt nicht an
#21

INPA installiert

Ausgelesen....

EWS also wegfahrsperre

Hinzu kommt noch ein merkwürdig hoher KM Stand

Im motorsteuergerät sind 179.000km

Im tacho 143.000
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#22

Schon mal mit dem zweiten Schlüssel getestet falls es vielleicht nur der ist? Hatte ich mal beim alten E46!

Scheiße das mit dem Kilometerstand Traurig
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#23

2 Schlüssel geht nicht war das erste was ich getestet hab .

Versuche jetzt erstmal das mit dem km stand zu klären das geht garnicht.

Der hätte mit dem km stand keine 7300Euro Kosten dürfen

Hab den mit 136.000 gekauft hat jetzt 143.000
Weg also 7.000km fahrleistung von mir.
Der hätte mit 172.000km irgendwas Zwischen 4 und 5000Euro Kosten dürfen/müssen
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#24

Wie lange hast ihn schon? Privat gekauft?

Schau mal hier kannst du die BMW-Werkstättenaufenthalte mit Kilometerstand sehen.
Sind die Service-Informationen welche beim Auslesen des Schlüssels gespeichert werden. Man weiß zwar nicht was gemacht wurde aber hat eine Historie über den Kilometerstand.

https://bmw-rem.ru/bmw-info/ (auf Russisch)
Letzte 7 Zeichen der Fahrgestellnummer und hoffen das Captcha lösen zu können. Zwinkern
Ich nehm immer die Hydranten oder die Ampeln :-D
[-] Den folgenden Verstrahlten gefällt #TeamWeizens Beitrag:
  • Schmittler
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#25

Natürlich beim Händler gekauft ??

Könnte mein Glück sein gab das auch so abfotografiert und schon den Händler kontaktiert und um stellungname und Klärung gebeten. Ansonsten werden rechtliche Schritte eingeleitet. Wenn ich wüsste wie ich hier Bilder hochladen kann würde ich mal ein paar Bilder hochladen .
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#26

Wird wohl nur schwer mit der Beweisführung. Der Händler kann ja auch unwissend sein. Schon mal den Vorbesitzer kontaktiert?
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#27

Ob der Händler unwissend ist oder nicht, das ist weitgehend irrelevant, wenn er an einen Privatmann verkauft. Als Händler trägt er solche Risiken, weil man von einem Profi erwartet, dass er weiß was er tut. Wenn der Händler seinerseits betrogen wurde, dann kann er sich an den Vorbesitzer wenden, aber das hat mit Felix' Ansprüchen rein gar nichts zu tun. Deshalb ist die Beweisführung in diesem Fall gar nicht mal so schwer. Es genügt, dass die km-Diskrepanz vorliegt. Felix muss ja nicht nachweisen wann und wie sie zustande gekommen ist. Ob jetzt der Nachweis mit INPA ausreicht, oder ob das Einschalten eines SV angesagt ist, das sagt dir dein Anwalt.
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#28

Da bin ich ja mal gespannt ob er Ansprüche durchsetzen kannst wenn
- der Vorbesitzer dem Händler das Auto mit 136tkm gemäß Vertrag übergeben hat &
- der einzige (!) Anhaltspunkt ein INPA-Screenshot aus einem Steuergerät ist.

Hier braucht es definitiv weitere Indizien. Steuergerät samt Wegfahrsperre könnte z.B. aus nem anderen Fahrzeug stammen. Da müsste man nochmal richtig gründlich auf die Suche gehen.
Der Kilometerstand müsste auch noch im CAS oder ZGW? abgelegt sein. Schau auch da mal rein.

Und dann ist eh die Frage was ist zu holen wenn der Händler sagt stell mir das Auto wieder auf den Hof?
Kriegst dein Geld wieder abzüglich 7000km x 5ct/km Nutzung und das war es.

Die Chance momentan ist nur dass er ihm den nicht laufenden Kübel wieder auf den Hof stellt und das Problem los ist. Und wenn nur der Screenshot das einzige Indiz ist und der Händler das nicht freiwillig anbietet kannst dafür auch erst mal 3 Monate rumstreiten in denen er aber trotzdem kein Auto hat...
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#29

Die Nutzungsentschädigung dürfte bei gefahrenen 7.000Km weniger ins Gewicht fallen als der Restwertunterschied. Und da ist der Ärger aufgrund der jetzigen Startprobleme noch nicht berücksichtigt.

Sollte der abweichende Kilometerstand auch mit unabhängiger Expertise bestätigt sein, würde ich die weitere Beweisführung und -sicherstellung einem (Fach-) Anwalt überlassen. Wenn der Erfahrung mit solchen Fällen hat, dürfte mehr als nur ein INPA-Screenshot herauskommen. Gegebenenfalls sind allein schon Daten von BMW (Schlüsselauslesungen, Werkstattbesuche) ausreichend, um den bei Kauf angegebenen Kilometerstand zu widerlegen. Zwar werden die nicht einfach so herausgegeben aber da wird der Anwalt wissen wie damit umzugehen ist.

Ich würde den Anwalt auch bitten, mir ein Kostenrisiko (Ausgaben für Beweisaufnahme, Sachverständige, etwaige Anwaltskosten der Gegenseite bei negativen Ausgang, etc.) zu erstellen. Und bevor sämtliche Beweise für die Verwendung vor Gericht gesichert sind, würde ich den Wagen dem Händler nicht zur Prüfung geben.

Georgios
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#30

Finde leider keine Telefonnummer vom Vorbesitzer hab zwar Namen und Adresse aber keine Nummer.


Da der Mini ja nun schon seit Mitte November steht hab ich mir natürlich schon ein anderes Auto kaufen müssen.

Dazu kommt das der Mini logischerweise seit dem angemeldet auf der Straße steht.

Laut Schlüssel auslesen über die russische Seite war das Auto im Mai 2018 (132.000km) das letzte mal bei BMW zum turbolader wechseln. Gekauft habe ich den Mini Ende Februar 2019 (136.000km)

Fakt ist das ich das Auto weder :
-nutzen kann
- verkaufen kann

Ich weiß ja das der Mini anscheinend gedreht wurde km Stand ausm MSG 179.300km
Betriebsstunden umgerechnet enden auch bei den knapp 180.000km .

Und sicher fühle ich mich betrogen vollkommen irrelevant ob das Auto fährt oder nicht ich hab nach dem km stand einfach mal ca. 3000Euro zu viel bezahlt.
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