Gremlin schrieb:ja es is ein phaeton...
warum kann man dann so ein kennzeichen nicht auch an jedes andere auto baun??? 
Ich halte das Phaeton Kennzeichen für ganz nett, aber technisch völlig überflüssig - eine PR-Aktion von VW halt. Ich sehe keinen Hinderungsgrund, warum das ganze nicht auch für jedes andere Fahrzeug genehmigungsfähig sein sollte. Dürfte halt sehr teuer sein und die Ausnahmegenehmigung für das Phaeton Kennzeichen ist erstmal bis Ende April 2005 beschränkt:
Kennzeichen-Ausnahme-Verordnung
§ 1
Abweichend von § 23 Abs. 3 in Verbindung mit § 60 Abs. 4 Satz 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dürfern hintere Kennzeichen selbstleuchtend ausgeführt sein und Licht unmittelbar nach hinten abstrahlen, sofern
für die lichttechnische Anlage und deren Schaltung eine Allgemeine Betriebserlaubnis nach § 22 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erteilt wurde und
die in der Anlage genannten Bedingungen erfüllt sind.
Selbstleuchtende hintere Kennzeichen dürfen abweichend von § 23 Abs. 3 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 Satz 4 und Abs.1a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ausgestattet und ausgeführt sowie mit einer Abschlussscheibe versehen sein, sofern hierdurch die Sichtbarkeit nicht beeinträchtigt wird. Die Vorschriften der §§ 6b, 6c und 6d des Straßenverkehrsgesetzes bleiben unberührt.
§ 2
Die Verordnung ist in Kraft getreten und tritt mit dem Ablauf des 29. April 2005 außer Kraft.
Anlage
Die gesamte Anlage muss die geforderten Leuchtdichten bzw. Rückstrahlwerte von angeleuchteten Kennzeichen erbringen.
Die Sichtbarkeit darf durch vorhandenen Abdeckungen aus Glas, Folien oder ähnlichen Werkstoffen nicht beeinträchtigt werden.
Die technischen Anforderungen sind hinsichtlich Schriftbild, Abmessungen, Farben, Rückstrahlwerten und der Haftfestigkeit zu erfüllen.
Die Anforderungen sind im Betriebserlaubnisverfahren nach § 22 Staßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durch das Bundesamt gleichwertig sicherzutellen.
Anstelle des DIN-Prüf- und Überwachungszeichen ist das Typzeichen gemäß § 22 Abs. 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung auf jeder der Allgemeinen Betriebserlaubnis entsprechend anzubringen.
Allgemeines
Im Rahmen eines dreijährigen Versuchszeitraums sollen Erfahrungen mit direkten Kennzeichen-Beleuchtungs-Einrichtungen gewonnen werden.
Zur Zeit wird an der Entwicklung eines selbstleuchtenden Nummernschildes gearbeitet. Eine nur wenige mm dünne Elektroluminiszenz-Folie (EL-Folie) wird die bisher über dem hinteren Kfz-Kennzeichen befindlichen Birnen ablösen. Diese Folie befindet sich hinter dem eigentlichen Kennzeichen, das bei dieser Neuentwicklung ebenfalls aus einer transparenten Folie besteht. Im Durchlichtverfahren beleuchtet die EL-Folie das Nummernschild von hinten auf der gesamten Fläche. Die Kennzeichenfolie ist dann so beschichtet, dass das auftreffende Scheinwerferlicht des nachfolgenden Fahrzeugs reflektiert wird.