19.10.2005, 18:30
Dennis77 schrieb:Beim ersten mal sofort Fahrtenbuch ist doch ein wenig.... unwahrscheinlich.Nöö, bei uns in Köln nicht. Habe gerade eine Sache beim Verwaltungsgericht. Mandantin auf der Autobahn 42 km/h zu schnell, ansonsten kein Eintrag (also der erste Geschwindigkeitsverstoß bei ihr). Ermittlungen eingestellt, weil wir gesagt haben, Foto ist so schlecht und ist ja auch schon so lange her etc..
ACHTZEHN Monate darf sie jetzt ein Fahrtenbuch führen, und im Eilverfahren fand das selbst das Oberverwaltungsgericht in Münster OK.
Manchmal geht natürlich was wegen Fahrverbot, aber das ist immer Glückssache. Bei zwei Monaten bekommt man es aber auf keinen Fall, auch nicht bei erhöhter Geldbuße, ganz weg. Ein Monat wird immer bleiben. Und auch das geht nur mit viel Bettelei, obwohl viele Richter auch gern sagen: "Ja, das soll ja auch eine Strafe sein!" Und zum Thema selbstständig darf man sich dann auch oft anhören, dass sich der Handelsvertreter/Geschäftsführer/anderer toller Typ dann halt für die Zeit des Fahrverbots einen Fahrer nehmen soll, wenn er denn unbedingt mobil sein muss.
Richter sind auch nur Menschen, und in den letzten Fällen, bei denen es geklappt hat, hat immer eine Rolle gespielt, wie die Polizei bzw. Ordnungsbehörde ermittelt und ob sie den Richter vielleicht auch schon mal geärgert hat. Dann hat man gute Karten, vohersagen kann man es allerdings nie.
Carsten