Ghostrider schrieb:Das sehe ich auch so früher wurden die Autos auf Herz und Nieren getestet, klar auch da gab es Mängel die wird es immer geben! Aber es war schon etwas anderes, und es ist doch blöd mit einem unguten Gefühl zu fahren!
Gerade Kupplung Getriebe und Motor müssen doch 100% ok sein und zuverlässig! Und wenn es Probleme wie hier einige am MCS bestehen, dann hat BMW die Pflicht hier schnellstens für Abhilfe zu sorgen!
Schließlich hat man einen guten Ruf zu verlieren, und man fährt ja keine Reisschüssel die nur 9.999Euro gekostet hat! Das man dann so mit den Kunden verfährt ist eine Frechheit!
Seit dem 11/06 gibt es den R56 sogar schon einige etwas früher, und die Probleme sind nun lange genug bekannt! Im 21 Jahrhundert sollte es selbst BMW möglich sein, diese Probleme zu lösen und zwar so das es hält! So gewinnen sie keine Käufer dazu, zumindest wenn man sich vorher mal etwas schlau macht! Denn diese Probleme liest man überall wenn man mal Erfahrungen Cooper S R56 bei google eingibt! Aber BMW scheint das egal zu sein, kaufen noch genug bekloppte den Mini!
Gruß Hans
ich empfehle den betroffenen Besitzern, sich zusammenzuschließen und zusammen einige Schritte zu unternehmen:
a) Die Vorgänge sauber beschreiben und dokumentieren
b) an verschiedene Stellen weiterleiten: ADAC, auto, motor & Sport, Auto-Bild, ggfls. Verbraucherschutz etc.. mit der Bitte, dass sich doch jemand mal von "offizieller Seite" bei BMW erkundigt. Das wirkt Wunder. Schlechte Presse kann BMW sich nicht leisten und was gibt es Peinlicheres, als den Fakt, wenn ein Hersteller einen Fehler eingestehen muss und für das Problem keine Lösung hat... gerade als sog. "Premium-Hersteller".
Ggfls. ist so etwas auch mal interessant, wenn man zusammen mit einem Reporter einer Auto-Zeitung einen Termin bei BMW einfordert und eine offizielle, schriftliche Stellungnahme anfordert.
c) ggfls. mal einen Anwalt kontaktieren. Vielleicht wäre dann auch ein Gutachten mal fällig, das den Fehler dokumentiert. Auch hier kann das Einschalten einer Auto-Zeitung hilfreich sein. Die haben die entsprechenden Kontakte zu Gutachtern/TÜV usw...
d) gesammelt BMW anschreiben und Wandlung des Kaufvertrags androhen. BMW hat natürlich das Recht auf Nachbesserung, wenn aber ja keine Lösung für das Problem bekannt ist, kann BMW auch nicht nachbessern, somit kann man den Vertrag leicht wandeln.
Zur Beruhigung aller kann ich folgendes sagen:
jeder der innerhalb der Gewährleistungszeit den Fehler bei BMW gemeldet hat (bei seinem Händler) und der Fehler dort auch "anerkannt" wurde, muss sich keine Sorgen machen. BMW bleibt in der Gewährleistungshaftung.
Gruss
svenc