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omufflon schrieb:Das haben die bei BMW auch gesagt.
wie gesagt, wenn es 325 hat und du dem prüfer glaubhaft vermitteln kannst, dass es sich schon gesnkt hat, dann sollte er es auch eintragen.
omufflon schrieb:@Scotty: ich muss aber nur noch mal nachjustieren, wenn ich das Fahrwerk tiefer als die 325 mm stelle oder 
Na mal sehen wie es aussieht wenn er besagte Höhe hat...dann kann ich es auch so lassen.
Ich bin zwar nicht scotty, aber du verstellst sowohl beim hoch als auch beim runter drehen die achsgeometrie.
wenn du mit der höhe so zufrieden bist und damit leben kannst, in ein paar tagen wenige milimeter unter dieser grenze zu fahren, dann versuche es so eingetragen zu bekommen.
edith meint noch, versucht macht klug. ich erzähle dir das alles aus erfahrung.
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omufflon schrieb:Das haben die bei BMW auch gesagt.
@Scotty: ich muss aber nur noch mal nachjustieren, wenn ich das Fahrwerk tiefer als die 325 mm stelle oder 
Na mal sehen wie es aussieht wenn er besagte Höhe hat...dann kann ich es auch so lassen.
Hä?
Wenn du die jetzige Höhe markierst, die Karre für den Tüv höher drehst, und dann wieder auf die jetzige Höhe wieder runter drehst, musst du nicht neu vermessen. Ansonsten musst du für jede Höhenänderung neu vermessen lassen, wenn du keinen Reifensponsor hast
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Scotty schrieb:Hä?
Wenn du die jetzige Höhe markierst, die Karre für den Tüv höher drehst, und dann wieder auf die jetzige Höhe wieder runter drehst, musst du nicht neu vermessen. Ansonsten musst du für jede Höhenänderung neu vermessen lassen, wenn du keinen Reifensponsor hast 
OK verstehe...gibt es einen Grenzbereich...also wenn ich jetzt z.B. 40 mm messe (Gewindeanfang bis Ende)...jetzt mache ich ne Makierung und dreht das auf 50 mm hoch...naschließend nach der Eintagung wieder auf meine makierung von 40 mm...da ich nur mir nem Zollstock messe kann die Abweichung 1-2 mm betragen...was ist denn da zulässig...nutzen sich Reifen da schon ab...oder nur bei extremen von 5 mm und mehr
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also wenn du das ding 5 mm hoch oder runter drehst würd ich mir nicht den aufwand mit der Vermessung machen

die änderungen dadurch sind so gering das sich kaum was ändert
meine letzte Fahrwerks Vermessung war damals beim Einbau von meinem KW, seit dem hab diverse andere Sachen umgebaut / umgestellt und nicht mehr vermessen ( nur mim augenmaß bzw mit der wasserwage

überprüft ) und das funktioniert einwandfrei.
und das vorher/nacher mim Zollstock messen und sich aufschreiben reicht vollkommen aus. 1mm unterschied zwischen links/rechts fällt gar nicht wirklich auf

wenn du es 100% haben willst müsstest du das Fahrwerk eh mit ner radlastwage einstellen -> da unterscheidet sich dann links/rechts sowieso
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Dann sollen sie dir aber die Lampen wenigstens justieren...
Sonst leuchten deine Xenons wunderbar auf den Asphalt...
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Scotty schrieb:Dann sollen sie dir aber die Lampen wenigstens justieren...
Sonst leuchten deine Xenons wunderbar auf den Asphalt...
Das sprech ich auf jeden Fall an

Ich hoffe das ich nächste Woche einen neuen Termin bekomme.
Habe ja mehr Angst zwecks fehlender Eintragung rumzufahren.
Die wollen mir aber wenigstens was mitgeben, dass ich bereits den TÜV aufgesucht habe und Nacharbeit leisten muss.
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omufflon schrieb:Das sprech ich auf jeden Fall an 
Ich hoffe das ich nächste Woche einen neuen Termin bekomme.
Habe ja mehr Angst zwecks fehlender Eintragung rumzufahren.
Die wollen mir aber wenigstens was mitgeben, dass ich bereits den TÜV aufgesucht habe und Nacharbeit leisten muss.
d.h. die schicken dich jetzt wieder heim, ohne dass sie einen Finger an dein Auto gelegt haben?
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Scotty schrieb:d.h. die schicken dich jetzt wieder heim, ohne dass sie einen Finger an dein Auto gelegt haben?
Genau das...vorallem der prüfer war noch da...hätten die selber hochgedreht hätten Sie danach die Vermessung und Eintargung vornehmen können...so muss ich noch mal kommen...haben ja das FW nicht selber eingebaut und kennen die Einstellungen nicht.
Tja was soll ich machen.
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Servus!
Erstens so wie es PiEFi geschrieben hat und zweitens wird bei der TÜV Abnahme keine vorherige Achsvermessung vorgeschrieben!
Da sich das Fahrzeug erst setzen und erst danach eine Einstellung durchgeführt werden sollte.
Es will ja keiner den Kleinen 2x vermessen.
Gruß
Sascha
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