@alle...
Leider werde ich seit ein paar Tagen erpresst !
Ja Ihr lest richtig... so wie im Film: "Geld her oder ansonsten viel Freude mit all dem Kommenden !"
Er schreibt mir auch noch irgendwas von einer Endzeit die angebrochen ist !?
Ist halt ein richtig verwirrter Typ
Aber ganz gleichgültig was noch alles geschehen mag, ich lasse mich ganz sicher nicht erpressen und die Herrn in der schwarzen Robe kümmern sich schon darum !
Gruss -Franz-
@Adrenalin...
StGB § 253 Erpressung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem
empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch
dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen
Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des
Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem
Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig
oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer
Erpressung verbunden hat.