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Es geht eigentlich auch darum, dass der augetauschte Kotflügel im Kaufvertrag unter den bestehenden Mängeln nicht erwähnt wird. Ich habe diesen Wagen Unfallfrei gekauft. Und jetzt ist er laut Definition nicht Unfallfrei. Ob das jetzt ein Bagatellschaden ist oder nicht tut doch dabei nichts zur Sache.
Wenn im Vertrag steht der Wagen ist Unfallfrei, dann muss er es auch sein.
@Jannick: ja da hast du recht. Da ist ein Aufkleber mit Strichcode dran. Aber wer findet das jetzt für mich heraus?
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Foto machen , und zu BMW fahren. Wenn du ganz lieb bist finden die das raus .
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ja das werde ich machen. Muss ich halt zur Abwechslung mal nett sein
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Funselm schrieb:Es geht eigentlich auch darum, dass der augetauschte Kotflügel im Kaufvertrag unter den bestehenden Mängeln nicht erwähnt wird. Ich habe diesen Wagen Unfallfrei gekauft. Und jetzt ist er laut Definition nicht Unfallfrei. Ob das jetzt ein Bagatellschaden ist oder nicht tut doch dabei nichts zur Sache.
Wenn im Vertrag steht der Wagen ist Unfallfrei, dann muss er es auch sein.
Der springende Punkt ist doch: Es herrscht keine Einigkeit darüber, was "unfallfrei" bedeutet. Die einzig in der Realität Sinn gebende Definition ist doch: Ein Ereignis, das auch nach fachmännsicher Reparatur zu einer verminderten Funktionalität oder Aussehen des Fahrzeugs führt, nur das interessiert doch den Käufer. Alles andere nicht.
Für mich deutet vieles daraufhin, dass ein getauschter Kotflügel ein Indiz, aber sicher kein hinreichender Beweis für einen Unfall, der für einen Gebrauchtwagenkäufer wichtig ist, sein kann.
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das hier gibt allerdings schon einen recht genauen Einblick in die Sachlage:
"Auch der Käufer eines Gebrauchtwagens kann – wenn keine besonderen Umstände vorliegen – erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als „Bagatellschäden“ gekommen ist. „Bagatellschäden“ sind bei einem Pkw nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war. Ob das Fahrzeug nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist, ist ohne Bedeutung."
OLG Brandenburg, Urt. v. 22.03.2011 – 11 U 25/10
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Karosserieteile die in die Serienfertigung gehen haben keinerlei Aufkleber! Das ist sicher! Die würden die Prozesse in den verschiedenen Tauchbädern wie Entfetten, Rostschutz, Grundierung usw. empfindlich stören. Die Teile werden in großen Behältern direkt ans Band gebracht. Das Barcode-Etikett des Lieferanten ist nur auf dem Behälter.
Ein Kotflügel mit einem Aufkleber ist mit Sicherheit ein Teil das ausgetauscht wurde! Wo sitzt denn dieser Aufkleber und ist das Teil an der Stelle nur grundiert? Weil in der Serie ist auch innen immer zumindest ein Lacknebel mit der Endfarbe. Außerdem ist in der Regel auch bei Blechteilen der Fertigungsmonat/Jahr eingestempelt, natürlich an verdeckt liegender Stelle.
Was mich nur stutzig macht ist die Tatsache, das der der Kotflügel so klein und schmal ist. Wiso sollte nur der beschädigt worden sein? An die Plastikabdeckung grenzt doch sofort die Haube?
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Richtig. an der Innenseite ist der Kotflügel nur grundiert. Mich macht vor allem stutzig, dass der Vorbesitzer es nicht angegeben hat und das Bmw angeblich nichts weiß. So bleiben nur Vermutungen über das was damals passierte. Und das kann so ziemlich alles sein. Wenn ich wenigstens eine Rechnung über die fachmännische Reperatur von einer BMW - Werkstatt hätte, wäre es ja auch kein Problem. Aber so wie es jetzt ist, kann ich einem potentiellen Käufer nichts sagen um ihn zu beruhigen.
Wenn das wirklich so harmlos ist, wie es hier einige behaupten, dann wäre es doch kein Drama, den ausgetauschten Kotflügel "offiziell" zu machen.
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UNS wurde mal gesagt das ein Unfallwagen nur dann einer ist, wenn tragende oder nicht einfach zu tauschende Teile verbogen und/oder beschädigt wurden (also Türschweller, Achsen, Dach, Säulen usw.)!
Im vorliegenden Fall waren es bei unserem Fahrzeuge eine ausgetauschte Schiebetür sowie ein Lackschaden in der vorderen Tür sowie im Schweller.
Ergo: Bei einem Verkauf musste NICHT angegeben werden das es sich um einen Unfallfahrzeug handelt!
Kaufvertrag somit Unfallwagen = Nein
Nett wie wir sind, haben wir den reparierten Schaden bzw. die getauschten Teile sowie auch die Schadenhöhe im Kaufvetrag unter "Sonstiges" vermerkt und dem Käufer die Unterlagen zum gesamten Fall vorgelegt bzw. ausgehändigt!
Also laut deiner Definition das es ein Unfallwagen ist, würde ich sagen, es ist definitiv KEIN Unfallwagen.
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Ist das Fahrzeug auch bei deinem Händler ausgeliefert worden oder kam der Vorbesitzer damit von einem andern Händler? Wer das Fahrzeug ausgeliefert hat steht ja im Serviceheft.
Alle von Vertragswerkstätten ausgeführte Arbeiten und Rechnungen sind im BMW-System hinterlegt. Müsstest nur jemand finden der da mal reinschaut und ehrlich Auskunft gibt.
Wenn es wirklich nur der Kotflügel ist der ausgetauscht wurde ist es nicht Angabe pflichtig und auch kein Unfallwagen. Aber wie gesagt kann ich mir bei dem kleinen "Keil" nicht vorstellen was dahinter steckt.
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