02.08.2013, 14:05
Isomeer schrieb:Ist das aus juristischer Sicht wirklich so?
Streng genommen lässt sich das wahrscheinlich nur nach langwieriger Recherche der unzähligen Urteile der letzten Jahre zu diesem Thema beantworten. Hier sind ja allerdings nun schon einige Links geliefert worden, die sich heftig widersprechen.
Isomeer schrieb:Ich würde jedenfalls keinen jungen Gebrauchtwagen kaufen, bei dem auch nur ein Kotflügel gewechselt wurde. Dazu habe ich schon zu viel Pfusch bei der Vorbehandlung und Verarbeitung in Sachen Korrosionsschutz gesehen. Das wird nie wieder wie ab Werk.
Das in der Tat ist natürlich ein Argument, welches ich nicht bedacht habe. Man darf leider nicht mit absoluter Sicherheit davon ausgehen, dass Ersatzteile / Reparaturen der Qualität ab Werk entsprechen.
Dann ist natürlich nahezu jeder Bagatellschaden früher oder später potentiell funktionsmindernd. Die Frage ist halt, bis zu welchem Schadensgrad man davon ausgeht, dass das zum inherenten Risiko eines GW-Kaufs gehört. Und da würde ich wohl doch eher dabei bleiben, dass man alles, was man bei einer nicht verpfuschten / idealen Reparatur hinbekommen könnte, wie ab Werk, als unfallfrei erachten sollte, alles andere zum GW-Risiko gehört, welches sehr risikoscheue Menschen besser nicht eingehen sollten, oder sich darüber bewusst sein sollten. Risikolos geht es beim GW-Kauf auch mit Deinen Maßnahmen nicht:
Isomeer schrieb:Daher würde ich bei kleinen Schäden und Nachlackierungen immer genug Fotos machen, um spätere Käufer informieren zu können. Samt Rechnung über die Ausführung.
Wenn sowas nicht vorliegt, würde ich selbst auich nicht kaufen.
Einfach zu umgehen: Riesiger Unfallschaden wird durch einen wesentlich kleineren Zweitschaden, der auch zu Neulackierungen / Austausch von Blechteilen führt, kaschiert, indem nur die Rechnungen für den Zweitschaden präsentiert werden.