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Danke

Gesprächsnotiz habe ich soeben erstellt
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Es genügt ja wenn Dir der Vorbesitzer sagen kann bei welcher Niederlassung die Reparatur gemacht wurde und wann, dann kannst Du die Auskunft der Werkstatt im Falle des Falles erzwingen lassen. Dafür dürfte es reichen, wenn Du konkret genug benennen kannst wann und wo es geschehen ist.
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kurvenadvokat schrieb:Es genügt ja wenn Dir der Vorbesitzer sagen kann bei welcher Niederlassung die Reparatur gemacht wurde und wann, dann kannst Du die Auskunft der Werkstatt im Falle des Falles erzwingen lassen. Dafür dürfte es reichen, wenn Du konkret genug benennen kannst wann und wo es geschehen ist.
Besitzen Werkstätten nicht sowieso Auskunftspflicht?
Sorry kenne mich damit nicht so aus ..
Ich möchte schlafend sterben wie mein Opa, nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer.
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Cabrio-S-Oldie schrieb:Sollen die Reparaturen denn bei dem Händler gemacht worden sein wo Du gekauft hast? Dann muss es doch Rechnungen geben?
Das ist es ja gerade. Der Händler konnte, als ich ihn vor ca. einer Woche überraschend mit dem Problem konfrontierte, angeblich nichts im Computer finden. Daraufhin habe ich ja den Vorbesitzer kontaktiert, der mir bestätigte, alles bei eben diesem Händler bzw einer Filiale dieses Händler gemacht haben zu lassen.
Die wollen vermutlich Zeit schinden. Natürlich haben die die Rechnung. Allerdings müssen die ersteinmal mit ihrem Chef besprechen, wie sie in dem Fall weiter vorgehen sollen. Daher erzählen die mir erstmal, dass sie keinen Hinweis auf eine Reperatur bei BMW finden und schieben vorläufig alles auf den Vorbesitzer.
Der Händler weiß ja nicht, dass ich mit dem in Kontakt stehe. Mal schauen was sich entwickelt... Heute will der Händler sich melden...
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Sonst ruf doch einfach mal die BMW Leasing an. Unter dem alten Kennzeichen finden die das Fahrzeug. Mehr als "nein" sagen können die ja nicht.
Wenn da noch jemand Wertminderung kassiert hat aber laut Händler der Wagen unfallfrei ist wär ich dann doch mal beim Anwalt.
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Also die Rechnung ist nun aufgetaucht. Sie beläuft sich auf etwas über 1200 Euro. Die Motorhaube und die Tür wurden neu lackiert und der besagte Kotflügel (die Teilenummern stimmen tatsächlich überein, Gott sei Dank) wurden ausgetauscht. Heute Morgen am Telefon meinte der BMW Händler noch, dass die Rechnung nur 900 Euro betragen würde. Jetzt hab ich die tatsächliche Summe schwarz auf weiß vor mir liegen. Bis 1000 Euro ist es ein Bagatellschaden danach nicht mehr. Das weiß ich von meinem Anwalt. Ich habe jetzt vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten da es sich nachweislich um einen Unfallwagen handelt und auch unwiederlegbar geklärt ist, das der Kotflügel nicht in dem Zeitraum ausgetauscht wurde, seit dem ich das Fahrzeug führe.
Jetzt bin ich gespannt was der Händler morgen dazu sagt...
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Das hab ich doch gleich geahnt! Wie soll den ausgerechnet nur dieses kleine sichtbare Dreieck von Kotflügel beschädigt worden sein und alles drum herum bleibt unbeschädigt? Jetzt also auch die Motorhaube und die Tür! Der Händler ist doch ein " Betrüger" oder wie nennt man das? Mit den Fakten würd ich den jetzt mal fragen was er denn so freiwillig jetzt macht? Wenn da freiwillig nix kommt: Lass den Anwalt machen!
Und nochmal: So ein Schaden muss auch dem Leasinggeber gemeldet werden und der lässt es sich als Wertminderung zahlen! Wenn das nicht gemacht wurde: 2-fach Betrug!
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Funselm schrieb:Also die Rechnung ist nun aufgetaucht. Sie beläuft sich auf etwas über 1200 Euro. ..... Heute Morgen am Telefon meinte der BMW Händler noch, dass die Rechnung nur 900 Euro betragen würde. Jetzt hab ich die tatsächliche Summe schwarz auf weiß vor mir liegen. Bis 1000 Euro ist es ein Bagatellschaden danach nicht mehr.
... nicht das der Teufel hier im Detail steckt: etwas über 900€ NETTO ergeben Reparaturkosten von ca 1200,- € ....
Sind die € 1000,- "Grenze" für Bagatellschäden auf die Reparaturkosten brutto oder netto bezogen ???
![[Bild: sigpic19141.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic19141.gif)
Grüße aus dem MI NI Land!
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Ich würde mal annehmen der Bruttobetrag gilt? Netto gilt doch nur für Gewerbetreibende die MwSt-abzugsberechtigt sind? Aber das kann ja in dem Fall wohl kaum zur Anwendung kommen?
Jetzt wird´s spannend!
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