Zum nachjustieren der Endrohre, wie habt ihr das am einfachsten gemacht und ab wie viel Kilometern sollte ich noch mal alles nachziehen ?
gente schrieb:Ohne betriebserlaubnis wär nichts für mich, hab hier schon Fälle gehabt wo der Versicherungsschutz nicht mehr vorhanden und trotz Unschuld teilschuldig gesprochen wurde. Auch ohne Relevanz des Teiles ohne ABE zur Unfallursache!
Ich denke, dass das jeder selber entscheiden sollte. Zu dem Punkt Versicherungsschutz ich hab bei der Versicherung angerufen und nachgefragt, da wie im Folgenden beschrieben "Die Verkehrssicherheit" nicht beeinträchtigt wird, hat dies auch keine Rückwirkungen auf den Versicherungsschutz.
Ab dem 01.05.2014 tatsächlich so, dass es für einen zu lauten Auspuff keine Punkte mehr gibt.
Nach dem neuem Recht gibt es Punkte nur noch für Verstöße, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Ein zu lauter Auspuff gehört nicht dazu. Die Nr. 214a des alten Bußgeldkataloges wurde deshalb in Nr. 214a und 214b gesplittet:
„214a – Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt (§ 19 Absatz 5 Satz 1& § 69a Absatz 2 Nr 1a StVO)
214a.1 – einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus -180 €
214a.2 – ein anderes als in 214a.1 genanntes Fahrzeug – 90 €
214b – Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Umwelt wesentlich beeinträchtigt (§ 19 Absatz 5 Satz 1& § 69a Absatz 2 Nr 1a StVO)
214b.1 – einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus -180 €
214b.2 – ein anderes als in 214a.1 genanntes Fahrzeug – 90 €“