Ok von Anfang an.
Ich habe den Wagen im Oktober von einen Händler ausländischer Herkunft gekauft,(normal kaufe ich dort keine Autos).
Nachdem der Preis meiner Meinung nach echt heiß war 2500,-€, Optisch zwar eine Katastrophe aber als KFZ Aufbereiter zu schaffen ging es in die Verhandlung,eine Probefahrt wollte der Händler nicht da er Angst hatte wegen den roten Kennzeichen

aber der Händler fuhr dann selber und ich saß dann daneben.
So konnte ich natürlich keine Kupplung testen, im Nachhinein weiß ich nun warum ich nicht selber fahren durfte.
Da ich aber beruflich ein Auto brauche und der Händler mir versicherte das alles Top in Ordnung ist habe ich den Wagen gekauft.(Der Händler schrieb wörtlich in den Kaufvertrag:keine Garantie auch wenn Auto explodiert)
Der Händler lieferte mir das Auto,ich konnte bis dahin noch nicht damit fahren weil er Saison Kennzeichen bekommen hat 11-04 also kam der Wagen dann in die Garage und ich konnte im November nachdem ich ihn in der Garage geputzt und Teil lackiert hatte das erste mal damit fahren.
Ich bemerkte das die Kupplung wohl nicht mehr die beste ist aber hoffentlich noch über den Winter hält.
Nun nach einer längeren Fahrt etwa 150Km einfach bemerkte ich beim betätigen der Kupplung ein kreischendes oder auch sägendes Geräusch was sich für mich nach Ausrücklager anhörte.
Also vorsichtig heim gefahren und in die nächste Werkstatt

iagnose Kupplung und Ausrücklager.
Nun habe ich den Händler angerufen und mir wurde dann eher unhöflich mitgeteilt das keine Garantie besteht und ich alles selber zahlen müsse, nachdem ich sagte das es in Deutschland einmal eine Garantie welche freiwillig ist und eine Gewährleistung welche er als Händler geben muss gibt.
Sagte er wörtlich: gehst du Gericht Arschloch.
Der Stand der Dinge ist nun das ich noch einmal schriftlich darauf hinweisen werde und ich auf Behebung des Mangels bestehe und ich ansonsten rechtliche Schritte einleiten werde.
Eine Reaktion auf den Brief erwarte ich nicht.
Die Frage nach dem Preis und am besten so günstig wie möglich ruht daher, falls ich kein Recht bekomme ich den Wagen auf eigene Kosten richten lassen muss.