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Liebe Forengemeinde,

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Euer MINI²-Team


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Kupplungsschaden - Keine Gewährleistung/Kulanz bei Gebraucht-MINI in der Garantie
#1

Hallo Zusammen,

wir sind seit 1996 Mini-Fahrer(3x Rover Mni bis 2006), dann der erste von BMW, ein One, der mit 15.000KM als Jahreswagen erworben wurde und bis Oktober 2010 im Besitz war.

Der Mini wurde dann mit 45000Km verkauft und außer Kundendienste keine Investitionen oder Probs - dann im Oktober 2010 einen Cooper S als Jungwagen(Buy Back)bei BMW-Händler mit Kilometerstand 19.000 erworben(Händlername bleibt vorerst NOCH unerwähnt) - der erste Mangel offenbarte sich bei der Überführungsfahrt nach Hause, als bei ca. 190KM/H ein PFeifgeräusch auftrat - Aussage des Verkäufers: "da haben wir nix gemerkt, da wir die Autos nur vom Transporter runter fahren, aufarbeiten und weiterverkaufen..." das Pfeifen wurde dann von BMW Vertragswerkstatt vor Ort als bekanntes Problem/PUMA-Liste)bestätigt und nachgebessert - dabei wurde auch gleich der Kettenspanner getauscht.

Dann im Mai 2011 fehlte plötzlich an der Klimaautomatik ein Plastikteil am Einstellrad - Austausch auf Garantie.

Vor 3 Wochen beim Kilometerstand von 28.000KM kapitaler Kupplungsschaden. Anruf beim Verkäufer und Hinweis auf Problematik - REaktion: Auto ist ja noch in WErksgarantie, da können Sie zu Ihrer Vertragswerkstatt vor Ort.
Gesagt, getan...Vertragswerkstatt baut Kupplung aus und stellt Garantieantrag bei BMW AG(Werksgarantie läuft noch bis Dezember 2011) - Reaktion von BMW AG nach Einsendung von SChadensbericht und Bildern der Kupplung und des Massenschwungrades: KEINE GARANTIE!
Begründung: Verschleiß, bzw mechanische Beschädigung durch Fahrer????

Daraufhin Anruf bei Verkäufer(BMW Vertragshändler, der NOCH nicht genannt wird), REaktion: Das muß ich an die TEchnik geben... Techniker des Autohauses ruft mich zurück und kann die Garantieablehnung überhaupt nicht verstehen und empfiehlt mir nachzuhaken. NAchdem es um gute 1.700 Euronen gehen soll, tue ich das auch, obwohl ich eigentlich nicht verstehe, warum ICH das alles machen muß. Also, weitere Gespräche mit Werkstatt vor ORt und von deren Seite nachtelefonieren mit BMW und technischen Aussendienstler mit Anfrage nach Kulanz - REaktion von BMW AG und Aussendienst: Null-Kulanz.

Inzwischen sind 2 Tage vergangen, die BMW-Werkstatt vor Ort drängt auf Einbau auf meine Kosten, da die Bühne ja wieder frei werden muß - also abermals Telefongespräche mit BMW AG Kundendienst- und Kulanzabteilung sowie verkaufendem Autohaus. Ergbnis: BMW lehnt alles ab und der Verkäufer macht mir klar, daß er ja schliesslich bei einem Gebrauchtfahrzeug keine Kenntnisse über den Zustand der Kupplung habe und diese bei Übergabe des Autos einwandfrei funktionierte...endlose Diskussionen über Kundenfreundlchkeit und Wert des Kundes etc. enden immer wieder im Punkt. "Wir als Autohaus können da nix für..."

Erkenntnis: Alle Garantien und Euro-Plus und Mini-Next und Premiumselectkacke etc. kann man getrost vergessen und der Kauf eines Autos, das zwar erst 1o Monate alt ist, aber als sog. Buy-Back-Car angeboten wird ist scheinbar eine tickende Zeitbombe.

Spannend wird es aber jetzt trotzdem nochmal, denn aufgrund sehr guter Beziehungen zu DEKRA und einem renommierten Automobilzulieferers und Hersteller von beispielsweise REnsportkupplungen für die Formel 1, landete dort die komplette Kupplung inkl. Massenschwungrad zur Materialprüfung. Eine erste Ingenieurmeinung war schon mal, daß es denkbar sei, daß der Kupplungsgeber einen Mangel hatte und somit OHNE Verschulden des FAhrers die Kupplung permanent auf Druck war und somit stark erhitzt wurde und dadurch diese SChäden erkärbar sein könnten - warum spricht keine Werkstatt und auch niemand von der BMW AG diese Option überhaupt an? Der Kunde ist ja dumm und wird schon zahlen...Ich warte jetz mal ab, ob da noch was fundiertes raus kommt und wenn ja, werde ich auch Ross und Reiter nennen. Dann werde ich die konkreten Mail- und Gesprächsverläufe veröffentlichen und mit den verantwortlichen NAmen versehen und das nicht nur in den Foren, sondern auch in der einschlägig bekannten Automobilpresse.

Inzwischen kann ich nur jeden davor warnen, ein Buy-Back-Car zu kaufen - es sei denn, es ist so günstig, daß man eine etwaige Reparatur in Kauf nehmen kann. An meinem Beispiel sieht das leider anders aus: Kaufpreis Oktober 2010: 24.000EUR - Kupplungsschaden 2011: ca. 1.700EUR = 25.700,--EUR - heutiger Händlerankaufpreis für dieses Auto 17.000,--EUR - bedeutet: 8.700,--EUR Wertverlust
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#2

Also die Kupplung ist beim R56S so eine Sache, aber soweit ich weiß betraf das nur die ersten Baujahre.
Ich hab eine ähnliche geschichte durch, da war BMW aber sehr viel kulanter: http://www.mini2.info/forum/showthread.php?t=54239

Devil! [Bild: sigpic13441.gif] Devil!
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#3

Ich habe auch einen solchen Jahreswagen gekauft, jedoch nur kleinere Mängel und immer auf Garantie erledigt. Mein Freund hat bei BMW gearbeitet und meint auch, dass er solche Entscheidungen gar nicht kennt. Echt schade, was Dir da passiert und auch mehr als ärgerlich.
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#4

@Manu:

Ich habe Deiner "Wutrede" mal ein paar Absätze und einen anderen Threadtitel spendiert, das konnte man so kaum lesen ... Zwinkern

Manu schrieb:Ich warte jetz mal ab, ob da noch was fundiertes raus kommt und wenn ja, werde ich auch Ross und Reiter nennen. Dann werde ich die konkreten Mail- und Gesprächsverläufe veröffentlichen und mit den verantwortlichen NAmen versehen und das nicht nur in den Foren, sondern auch in der einschlägig bekannten Automobilpresse.

Bei allem Verständnis für Deine Verärgerung, aber solltest Du vorhaben, das hier bei MINI² zu veröffentlichen, so würde ich Dich bitten dies in ausgesprochen höflicher, objektiver und sachlicher Form zu tun.
Im Zweifel werden wir - das MINI²-Team - als Betreiber des Forums als Verantwortlich angesehen und wir haben kein Interesse daran von irgendwelchen Anwälten Abmahnungen zu erhalten. Falls wir den Bedarf sehen und werden wir nach eigenem Ermessen so ein Posting ganz oder teilweise löschen.

Zumindest dafür hoffen wir auf Dein Verständnis ...

Ansonsten viel Erfolg! Nicken

[Bild: sigpic4160.gif]
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#5

Hallo Zusammen, erst mal Danke für das erste Feedback - zum Thema "Wutrede": ist schon o.k. wenn die Admins hier auf die Einhaltung der "Etikette" und ihre Reputation achten. Ich hab mich allerdings meiner Meinung nach schon zurück gehalten - der Ingenieur des Kupplungsherstellers hat da ganz andere Attrubute zum Verhalten der BMW AG gebraucht. Es ist doch einfach untragbar, daß ein Premiumhersteller so agiert:
-1.) Den Kunden für blöd verkaufen und erst mal alles von sich weisen
-2.) die "Ich als Hersteller-hab den längeren Arm"-Mentalität raushängen lassen
-3.) Völlig unterschiedliches Verhalten bei gleichen Problemen(siehe Beitrag von Mitglied dor hudda)
Was bedeutet das für uns als Kunden:
-Vertrauensverlust in die Marke = Imageschaden
-man lernt: gehe auf die Barrikaden, bemühe Anwälte, trage Deine Erfahrungen in die Welt...
Die Folge:
Für alle Beteiligten jede Menge Ärger, Kosten und am Schluss?
@ dor hudda: hast ne PN von mir
FAZIT:
Ich bin selbst Kundendiensttrainer, mußte noch niemals vor ein Gericht, weder als Kunde, noch als Unternehmer - bin ein großer Fan der Win/Win-Situation und der Letzte, der nur seine Sicht akzeptiert...nur ein solches Verhalten widerstrebt meiner Grundeinstellung und diesen Fall werde ich definitiv aufrollen und wenn es nur dazu führt, daß bei der BMW AG wieder einmal über das Thema: welchen Wert hat unser Premiumkunde im Sinne der eigenen Markenbildung wieder mal auf die Agenda kommt.
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#6

Also ich fahre auch ein Buy-Back Car (Clubman Cooper 08/10).
Ich hab seit dem Kauf mit 33000 km ca. 5000 Kilometer hinter mir und bislang noch nichts was unbedingt auf die Sache zurückzuführen ist das es ein Buy-Back-Car ist.
Deine Problematik hat ja eher etwas mit dem Verhalten von BMW zu tun.
Ich kann nur sagen das wahrscheinlich jede Werkstatt/Hersteller versuchen wird ein defektes Teil das nur irgendwie eine Art Verschleiß hat auf eben diesen oder aber eine Fehlbedienung des Kunden zurückführen wird.
Das in etwa so wie etwas von einer Versicherung zu bekommen wenn man da Ansprüche stellt...Pfeifen
Leider muss man sich als Kunde selber schlau machen und auch die technischen Zusammenhänge "lernen" - ansonsten wird man in vielen Werkstätten verars...eek!
Ich habe in meiner Jugendphase auch viel Zeit in KFZ-Werkstätten verbracht. Da war es auch üblich z.B. "Muster"-Bremsscheiben aufzubewahren um sie dem Kunden zu zeigen.
Wenn der Garantiefuzzie des Herstellers kommt muss so etwas zwar vernichtet werden (in den Schrottcontainer geworfen werden)...komischerweise liegen die Teile aber wieder im Regal wenn der weg ist...Pfeifen
Speziell in Tuningwerkstätten wird auch viel direkt im Kundenfahrzeug getestet - ohne das der Kunde das weiss....Pfeifen
Keine Ahnung ob es solche Spielchen noch heute gibt.
Ich würd ja schon mal froh sein wenn Du tatsächlich Deine ausgebaute Kupplung bekommen hast...Zwinkern
Da hilft wohl nur ein entsprechendes Gutachten und anwaltlicher Beistand. Selbst dann gibt's doch in der Regel einen Vergleich mit einer lächerlichen Summe.
Ich hab das schon 2mal hinter mir.
Die Erstattung der Fahrkosten zum Gerichtstermin war höher als die Summe die ich zugesprochen bekommen habe...Püh!
Selbst beim Anwalt ist man nicht sicher aufs Kreuz gelegt zu werden.
Ich hatte die mündliche Zusage von einer Anwältin (unter Zeugen) das meine Rechtsschutzversicherung in einer Sache Kostenzusage erteilt hat - stimmte aber garnicht. Vor Gericht ist sie damit aber durchgekommen.
Es gibt sicher auch positive Beispiele - ich kenn nur keine..Devil!

Ich wünsche jednefalls viel Glück und trotzdem alles Versuchen was im Verhältniss zu der Sache steht.
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#7

ich weiß jetzt nicht wie es bei dir gelaufen ist wegen der Kupplung, aber bevor man bei Kupplungschäden die Hütte zerlegt, muss unbedingt vorher ein bestätigter Kulanzantrag da sein, bzw. der Stempel Gewährleistung auf deinen Auftrag sein, die BMW Werkstatt müsste das aber wissen, da die Kupplungsschäden nicht immer bezahlt werden und die Werkstatt auf die Kosten sitzen bleibt und nun wird das Problem an dich weitergereicht Motzen und du sollst zahlen.

Plus an Masse, das knallt klasse
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#8

Alukugel schrieb:ich weiß jetzt nicht wie es bei dir gelaufen ist wegen der Kupplung, aber bevor man bei Kupplungschäden die Hütte zerlegt, muss unbedingt vorher ein bestätigter Kulanzantrag da sein, bzw. der Stempel Gewährleistung auf deinen Auftrag sein, die BMW Werkstatt müsste das aber wissen, da die Kupplungsschäden nicht immer bezahlt werden und die Werkstatt auf die Kosten sitzen bleibt und nun wird das Problem an dich weitergereicht Motzen und du sollst zahlen.

Richtig ; )
Erst Kulanzantrag stellen dann weiter sehen ; )
Wir haben auch schon die 2 Kupplung drin bei 27000km und Bmw/Mini
zahlte alles nach 1,5 Jahren ...
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#9

Hallo Gemeinde, den Kulanzantrag vorher zu stellen ist lt. Händler icht möglich, denn BMW entscheidet erst nach Ausbau, ob Garantie(Öl auf dem Belag, eine Feder gebrochen etc.)oder so wie bei mir - Belag komplet aufgelöst und Massenschwungrad verbrannt - dann liegt lt. BMW eine vom Fahrer produzierte themsiche Überlastung vor und d.h. selbst zahlen
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#10

Was Manu bzgl Kulanzantrag vor Ausbau sagt wurde mir damals auch gesagt. Finde ich bis heute merkwürdig...
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