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@ Phil
kann gut sein das mit dem Tag Einbau. Hab mit meinem Bruder gesprochen. Die Werkstatt muss sich an die Zeiten halten die BMW Ihnen vorgibt. Und die Zeiten die BMW vorgibt sind sicherlich nicht übertrieben, eher ganz im Gegenteil...
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@Phil
Sorry, Grob gesehen hast Du mit Deiner Aussage nicht Recht. Zumindest nicht so wie Du es schreibst.
Vorgeschrieben ist es eine Leuchtweitenregulierung (automatisch) und eine Scheinwerferreinigungsanlage am Fahrzeug zu verbauen. § 17 Stvo fortl.
Dennoch sehen leider viele TÜV-Prüfer hinweg und tragen diesen "Pfusch" auch noch ein.
Oft sieht man Auf Ebay und anderen Marktplätzen Xenonnachrüstsets. Diese Nachrüstsets bestehen meist aus einem Vorschaltgerät, einem Lampensockel (Fassung) und einer Xenonbirne. Diese wird dann einfach in den normalen Halogenscheinwerfer eingesetzt. Dies ist natürlich mehr als illegal. Außerdem bringt es noch einige Probleme mit sich. Die Xenonbirnen sind wesentlich länger von der Bauform. Dadurch stimmt die Bauform des Scheinwerferreflektors nicht mehr. Da dies so extrem unterschiedlich ist lässt sich der Scheinwerfer nicht mehr weit genug runter stellen. Manche behelfen sich hier wohl mit Adaptern, damit die Birne nicht soweit im Scheinwerfer sitzt. Ich habe hiermit keine eigenen Erfahrungen gesammelt und kann nur sagen, dass es nicht erlaubt ist. (--> kann man überall nachlesen.
--> T O B Y <--
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@ Toby
TÜV HA4 vom 28 Oktober 1996 K 22/96 (K38/98 ) ersetzt das K 10/96 (von dem Du sprichst).
TÜV-Zeichen: TÜV-SW Ha/Kr
Bei Fahrzeugen, die nachträgliche mit Xenonlicht-Scheinwerfern ausgerüstet werden entfallen künftig die Auflagen:
- automatische Leichtweitenregulierung (LWR)
- Scheinwerferreinigungsanlage (SRA)
sofern die Scheinwerfer eine ABG, bzw. eine Genehmigung ohne diesbezügliche Bedingungen haben.
Schaltung: Das Fernlicht darf nur Zusammen mit dem Xenon-Abblendlicht leuchten.
............
Die Mini Xenons haben die SRA mit drin, also die wird angeschlossen. Die LWR wird von BMW aus auch nicht beim Mini verbaut (jedenfalls nicht, wenn man nachrüstet) - ausser die wäre auch im Scheinwerfer integriert.
Grüßle
Phil
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Nur zu Vollständigkeit in diesem Thread.
TÜV sollte bzw. müsste sich an folgendes Gesetz halten:
StVZO III. Bau.-Betriebsvorschriften 2003
§50 Abs 10
(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1.einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2.einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3.einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.
Abs.
(8) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Arbeitsmaschinen, müssen so beschaffen sein, daß die Ausrichtung des Abblendlichtbündels von Scheinwerfern, die nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn (Absatz 3) angebracht sind, den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
Und nun schlage ich meine Gesetzesbücher die neben mir liegen wieder zu...
--> T O B Y <--
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vielleicht hilft ja noch meine bemerkung in dieser diskussion:
snake,
spar das geld! der turbo ist wichtiger
bigagsl
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bigagsl schrieb:vielleicht hilft ja noch meine bemerkung in dieser diskussion:
snake,
spar das geld! der turbo ist wichtiger
bigagsl
@ BigAgsl
Willst Du mit.... Phil einen Turbo reinschubbern????
Viele Grüsse
Sir -->iwillTOBY<--
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@iwillTOBY
Toby schrieb:Willst Du mit.... Phil einen Turbo reinschubbern?
logo! aber nur, wenn der turbo noch rot glüht, sonst macht das keinen spassssssssssssssssss!
iwillAGSL
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bigagsl schrieb:@iwillTOBY
Toby schrieb:Willst Du mit.... Phil einen Turbo reinschubbern?
logo! aber nur, wenn der turbo noch rot glüht, sonst macht das keinen spassssssssssssssssss!
iwillAGSL
--> iwill natürlich dabei sein. den iwill mir nichts entgehen lassen.
--> iwill garnemme vor lachen...
iwillTOBY
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