Aloha@all
Gibt es eigentlich eine Vorschrift hinsichtlich der Kennzeichenbeleuchtung?
Speziell geht es um die FARBE.
Greetz and
HaVe FuN
Heff
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Wenn UL1 das liest, weiß er direkt bescheid und wird sich unter den Tisch schmeißen.
Was sagt denn die Strassenverkehrsordnung?
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§60
(4) Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die das ganze Kennzeichen bei Fahrzeugen der Gattung a der Anlage V in der bis zum 1. November 2000 geltenden Fassung auf 20 m, bei Fahrzeugen der Gattungen c und d dieser Anlage auf 25 m - bei reflektierenden Kennzeichen auf 20 m; bei Fahrzeugen mit Kennzeichen nach Anlagen Va, Vb, Vc und Vd auf 20 m - lesbar macht. Bei Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und motorisierten Krankenfahrstühlen, die ein amtliches Kennzeichen führen, ist eine Einrichtung zur Beleuchtung des Kennzeichens zulässig, jedoch nicht erforderlich. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.
Das habe ich in der Straßenverkehrsordnung gefunden. Aber nichts über die Farbe!!!
Hoffe, geholfen zu haben.
Gruß, Thorsten
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Beleuchtung § 49 a StVZO
Es dürfen nur die vorgeschriebenen und für zugelassen erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebaut werden. Sie müssen fest angebracht sein sowie ständig betriebsbereit sein. Zugelassene Beleuchtungen sind mit Prüfzeichen Wellenlinie und E-zeichen versehen.
Scheinwerfer müssen einstellbar sein und der niedrigste Punkt darf nicht unter 500 mm der höchste punkt nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
Die Einschaltung des Fernlichtes muss durch eine blaue leuchtende Lampe im Sichtfeld des Fahrers angezeigt werden. Bei Krafträdern kann das einschalten auch durch die Stellung des Hebels angezeigt werden.
Beleuchtung
muss
kann
Farbe
Abstand zueinander
Höhe min-max
Abblendlicht (1)
1
2
weiß
< 200
500 - 1200 mm
Fernlicht
1
2
weiß
< 200
------
Nebelscheinwerfer
--
1
weiß/gelb
------
250 mm
Begrenzungsleuchten (1)
1
2
weiß
------
350 - 1200 mm
Blinker vorne
2
--
gelb
> 240 mm
350 - 1200 mm
Blinker hinten
2
--
gelb
> 240 mm
350 -1200 mm
Schlußlicht (1)
1
2
rot
------
250 - 1500 mm
Bremslicht (2)
1
2
rot
------
250 - 1500 mm
Kennzeichenleuchte (1)
1
2
weiß
------
------
Rückstrahler (3)
1
--
rot
------
250 - 900 mm
(1) dürfen nur gleichzeitig ein und ausgeschaltet werden
(2) müssen aufleuchten wenn mindestens eine Betriebsbremse betätigt wird
(3) dürfen nicht dreieckig sein
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Heff gib Lämpchen!
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