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Ab wann läuft die Garantie eines Neuwagens?
#11

Ähm, sind es nicht 6 Monate und 2 Jahre ?

Triple is funny - Double makes the money
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#12

flipsi schrieb:Das ist nicht ganz richtig. Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie liegt in der Beweisführung. Bei einer Garantie muß BMW beweisen, dass der Fehler nicht von Anfang an vorhanden war oder bauartbedingt ist. Bei der Gewährleistung musst Du beweisen, dass der Fehler von Anfang an vorhanden war, BMW bekannt war bzw. Du ihn nicht verschuldet hast.

Lt. Gesetz gibt's 6 Monate Garantie und 2 Monate Gewährleistung.

Stimmt so auch nicht ganz, denn gesetzlich gibt es keine Garantie sondern nur Gewährleistung.
Ist alles ziemlich komplex und wohl auch nur von Juristen verständlich zu erklären....Einfach mal auf diesen Link klicken.
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#13

Ok, bei den Begriffen habe ich wohl danebengelegen. Anbeten
Wie man es nun nennt ist ja auch egal, zumindest dreht sich nach 6 Monaten die Beweislast zu Ungunsten des Käufers um. Motzen
Was ich als Nichtjurist doof finde...

@Xaver: Hast ja Recht...
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#14

flipsi schrieb:Das ist nicht ganz richtig. Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie liegt in der Beweisführung.
[...]
und das ist leider komplett falsch Wink

Zitat:[...]
Lt. Gesetz gibt's 6 Monate Garantie und 2 Monate Gewährleistung.
der paragraph würde mich aber mal interessieren Zwinkern

die beweislastumkehr gibt es nur innerhalb der gewährleistung, sie hat nichts mit der unterscheidung gewährleistung vs. garantie zu tun.
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