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Spaltmaße einstellen in der Garantie.. Selbst zahlen??
#1

Moin!

Also, mein lieber Händler sagt zu mir das müsste ich dann bezahlen, da dies ja vom Auslieferungsbetrieb hätte gemacht werden müssen.. Motzen

Nur habe ich den kleinen gebraucht gekauft.. Und er kam ursrpünglich direkt von BMW München (Mitarbeiter Fahrzeug)..

Muss der Händler solche Sachen nicht korrigieren?

Es wär einmal die Motorhaube, die sitzt schief (links 3mm zur Stoßstrange, rechts 8mm) und die Fahrertür, die steht im Bereich unterhalb des Fensters ca. 4mm ab...


Danke im Voraus für eure Tips!
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#2

Hallo,

wenn das Fahrzeug nachweisbar kein Unfallfahrzeug ist und in der gesetzlichen Gewähleistung (2Jahre) ist,sollte die Abrechnung über die BMW AG ohne Probleme funktionieren.Ansonsten müssten ja alle Mängel vom Auslieferungsbetrieb behoben werden. Einfach noch mal mit dem Händler sprechen,oder Händler wechseln!! Top


Sonne
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#3

@Herr der Teile

Naja, nachweisbar ist relativ.. Aber NEIN, definitiv Unfallfrei! Zwinkern

Und JA, der kleine hat noch volle 17 Monate Werksgarantie eek!

Mit dem Händler wechseln wäre aber net so schön, der ist nämlich direkt um die Ecke Zwinkern


Hat sonst jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht??


Danke schonmal!
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#4

Hoi,
also bei mir ging die Fahrertür etwas schwer zu. War zu weit "innen". Meiner is Gebraucht, bin also zweitbesitzer. Bei mir meinte er auch, also solche Einstellungsarbeiten machn wir normal nich auf Garantie/gewährleistung. (Türe Einstellen+Scheibe). Aber wurde trotzdem gemacht, zusammen mit paar anderen Sachn die klapperten (Gewährl. Ablauf wäre in einem Monat gewesen). I hab da nix zahlen müssen. Top
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#5

Sooo...
war heute nochmal beim freundlichen! (hab' mir seit dem letzten post etwas zeit gelassen, aber wass soll's)

Das mit den Spaltmaßen machen sie nicht, Aussage: sie können das nicht mit der AG abrechnen und würden dann auf den Kosten sitzenbleiben... Hätte vor beim Ausliefern korrigiert werden müssen Confused

Aber wenigstens das knacken vom Armaturenbrett und den A-Säulen wird behoben Top

Vielleicht schau ich mit den Spaltmaßen mal bei einer Niederlassung vorbei!


Wir werden sehen!

R53
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#6

Herr der Teile schrieb:Hallo,

wenn das Fahrzeug nachweisbar kein Unfallfahrzeug ist und in der gesetzlichen Gewähleistung (2Jahre) ist,sollte die Abrechnung über die BMW AG ohne Probleme funktionieren.Ansonsten müssten ja alle Mängel vom Auslieferungsbetrieb behoben werden. Einfach noch mal mit dem Händler sprechen,oder Händler wechseln!! Top


Sonne
Ich komme auf Dich zurück, wenn ich die Woche bei Euch bin. Zwinkern Meine Fahrertür steht nämlich auch ein Stückchen ab! eek!

Trauert um ---Komfort--- Ich bin so deprimiert
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