Hier nochmal für alle:
Mit der 38. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 24.09.2004 über die Einführung neuer Zulassungsdokumente in der Bundesrepublik Deutschland werden die Zulassungsbescheinigungen für Fahrzeuge in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in ihren wesentlichen Teilen "harmonisiert".
In Deutschland besteht die neue Zulassungsbescheinigung aus zwei Teilen:
Die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt den bisherigen Fahrzeugschein;
die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt den bisherigen Fahrzeugbrief.
Wichtige Neuerungen:
Bei einer Abmeldung/Stilllegung wird der Fahrzeugschein nicht mehr wie bisher eingezogen. Es wird nur mehr ein Stilllegungsvermerk angebracht; dadurch wird die Wiederzulassung (in einem anderen EU-Staat) erleichtert.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I erhält eine eigene Registriernummer.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II enthält nur noch zwei Haltereinträge.
Hersteller, Fahrzeugmarke sowie Variante und Handelsbezeichnung des Fahrzeugs werden zusätzlich in den Papieren aufgenommen.
Ein Umtausch in eine Zulassungsbescheinigung Teil I ist erforderlich, wenn der bisherige Fahrzeugbrief durch eine Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt wird; das gleiche gilt für den Fall, dass der Fahrzeugschein durch eine Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt wird (dann auch Umtausch der Zulassungsbescheinigung Teil II).
Die bisherigen Fahrzeugpapiere behalten ihre Gültigkeit auch im Ausland.
mfG lupo