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Normalerweise werden Leistungsteigerungen IMMER in den Brief eingetragen.
Einige fahren mit dem Beiblatt vom TüV rum und "vergessen" den Übertrag in den Brief was eine Ordnungswidrigkeit darstellt und min. 10 Ocken kostet. Außerdem entfällt der Versicherungsschutz wenn die Leistungsteigerung nicht korrekt eingetragen wurde.
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@lindiman:
Gibts denn schon Fälle, wo sich die Versicherung quergestellt hat? Abgesehen davon würde ich meine Versicherung schon über die Leistungssteigerung in Kenntnis setzen... Dann können die doch eigentlich nicht meckern, oder?!
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Deine Versicherung wird das nur akzeptieren wenns im Fahrzeugschein/Brief steht. Soweit Haftpflichtschäden im Forum bekannt geworden sind wurde bisher immer reguliert, aber zum Glück hatten wir noch keinen schweren Unfall mit Personenschäden. Wenns um Schmerzensgeld usw. geht muss man wohl damit rechnen dass genauer geschaut wird als bei Blechschäden.
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Und, wenn man jetzt zbsp ein Chiptuning bei nem Tuner machen lässt der kein TÜV gutachten anbietet oder sogar selbst tuned, lässt sich sowas überhaupt nicht vom TÜV abnehmen? Es muss doch möglich sein, dass man das denen zeigt, und die sagen dann: ok, und so weiter?
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.... es wird neuerdings aber nur noch im Fahrzeugschein eingetragen. In den Fahrzeugbrief wird nichts mehr eingetragen. Also Gutachten vom Tüv gut aufbewahren, falls der Fahrzeugschein mal verloren geht.
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derblubber schrieb:Und, wenn man jetzt zbsp ein Chiptuning bei nem Tuner machen lässt der kein TÜV gutachten anbietet oder sogar selbst tuned, lässt sich sowas überhaupt nicht vom TÜV abnehmen? Es muss doch möglich sein, dass man das denen zeigt, und die sagen dann: ok, und so weiter?
[b]Wohl kaum. Wenn so ein Tuning eintragungsfähig ist, wurde vorher z.B. auch das Abgas- und Schadstoffverhalten getestet. Die dafür notwendingen Testzyklen kannst du bei einem 'Eigenbau'-Tuning nicht nachweisen...und die Kosten für die Erstellung eines separaten Gutachtens für deinen Wagen sind astronomisch... [/B]
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