16.11.2006, 19:46
Aloah,
hatte heute ein Aha Erlebnis zum Thema Gewährleistung.
Nach 17 Monaten Betrieb hat der iPod meiner Tochter den Löffel geschmissen ( iPod im Display). Habe gedacht kein Problem, hab auf das Ding ja noch Gewährleistung, als oAnruf beim Support der der Fa. bei der das Ding gekauft wurde.
Dort wurde ich freundlich aber bestimmt darauf hingewiesen, dass auf das Gerät 12 Monate Garantie waren und es zwar 24 Monate Gewährleistung gäbe, ich aber in der Beweispflicht stehe, nachzuweisen dass der Mangel bereits beim Verkauf des Gerätes vorlag.
Auf meine Nachfrage wie ich diesen Nachweis erbringen kann , wurde mir empfohlen ein Gutachten erstellen zu lassen. Witz komm raus du bist umzingelt, für das Gutachten kann ich wahrscheinlich 5 neue kaufen.
Formalrechtlich ist die Aussage natürlich korrekt, mit Kundenservice hat das aber m.E. nichts zu tun.
Es wurde sogar abgelehnt, das ich das Ding einschicke und nach dem Fehler geschaut wird um eine evtl. Reparaturkostenabschätzung vorzunehmen, unabhängig ob das jetzt ein GW Fall ist oder nicht, ich müßte erst meiner Beweispflicht nachkommen
Also liebe Fa. Cyberport du bist jetzt auch auf meiner schwarzen Liste, bei denen ich nie mehr im Leben etwas kaufen werde und wenn du noch so ein geiles Angebot hast.
Da hier im Forum oft über das Kulanz/Gewährleistungsgebaren von Mini diskutiert wird, kann man eigentlich nur eine Lanze für BMW brechen, den so Frech dürfte innerhalb der Gewährleistung noch keiner konfrontiert worden sein. Den BMW gewährt ja auch nur eine 24M Gewährleistung und keine Garantie.
Unterschied zw. Gewährleistung und Garantie kann unter http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm nachgelesen werden.
Checkmate
hatte heute ein Aha Erlebnis zum Thema Gewährleistung.
Nach 17 Monaten Betrieb hat der iPod meiner Tochter den Löffel geschmissen ( iPod im Display). Habe gedacht kein Problem, hab auf das Ding ja noch Gewährleistung, als oAnruf beim Support der der Fa. bei der das Ding gekauft wurde.
Dort wurde ich freundlich aber bestimmt darauf hingewiesen, dass auf das Gerät 12 Monate Garantie waren und es zwar 24 Monate Gewährleistung gäbe, ich aber in der Beweispflicht stehe, nachzuweisen dass der Mangel bereits beim Verkauf des Gerätes vorlag.
Auf meine Nachfrage wie ich diesen Nachweis erbringen kann , wurde mir empfohlen ein Gutachten erstellen zu lassen. Witz komm raus du bist umzingelt, für das Gutachten kann ich wahrscheinlich 5 neue kaufen.
Formalrechtlich ist die Aussage natürlich korrekt, mit Kundenservice hat das aber m.E. nichts zu tun.
Es wurde sogar abgelehnt, das ich das Ding einschicke und nach dem Fehler geschaut wird um eine evtl. Reparaturkostenabschätzung vorzunehmen, unabhängig ob das jetzt ein GW Fall ist oder nicht, ich müßte erst meiner Beweispflicht nachkommen
Also liebe Fa. Cyberport du bist jetzt auch auf meiner schwarzen Liste, bei denen ich nie mehr im Leben etwas kaufen werde und wenn du noch so ein geiles Angebot hast.
Da hier im Forum oft über das Kulanz/Gewährleistungsgebaren von Mini diskutiert wird, kann man eigentlich nur eine Lanze für BMW brechen, den so Frech dürfte innerhalb der Gewährleistung noch keiner konfrontiert worden sein. Den BMW gewährt ja auch nur eine 24M Gewährleistung und keine Garantie.
Unterschied zw. Gewährleistung und Garantie kann unter http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm nachgelesen werden.
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"It's never too dark to be cool"