04.01.2014, 14:19
Cabrio-S-Oldie schrieb:Es ist eindeutig ein Mangel beim N14! Nur steht BMW seit Jahren nicht zu diesem Murks! Die Reparatur hängt immer vom gnädigen Zusammenspiel der Händlers mit der AG ab.
Das ist so nicht ganz zutreffend. Gnädiges Zusammenspiel bedeutet Kulanz. Das Vetragverhältnis ist aber mit dem Händler, welcher dir das Fahrzeug verkauft hat. Dieser muss für einen Sachmangel haften. Wie der sich über die Kosten mit BMW einigt ist nicht dein Problem. Nachdem Sie dir die Kulanz abgelehnt haben, solltest du daher bei Kosten jenseits der 2.000 EUR in jedem Fall eine Klage anstrengen.