16.10.2011, 09:13
Noch nebenbei: Wird die Scheibe eingeschlagen, Dieb ist abgeschreckt und haut ab, dann hat er nix geklaut. Also sagt die Versicherung: Kein Diebstahl also Vandalismus - Versicherung muss nicht zahlen.
lottze schrieb:Und greift bei Vandalismus nicht die Vollkasko (sofern vorhanden)??
Mr_53 schrieb:und warum sollten die die scheibe einschlagen wenn nix drin liegt
lottze schrieb:Ja, Neigungssensor hat der Mini wohl auch, aber niemand kann mir sagen wie sensibel der wirklich reagiert, sprich ab welcher Neigungsänderung er anspricht (reicht schon das leichte Anheben bei der Raddemontage oder muß er am Abschlepphaken hängen??).
Hatte auch nirgends die Möglichkeit das mal zu testen.
Zitat:Neigungsalarmgeber
Neigung des Fahrzeugs wird überwacht. Die
Alarmanlage reagiert z.B. beim Versuch des
Raddiebstahls oder Abschleppens.
Scotty schrieb:Ich zitiere aus der Bedienungsanleitung:
lottze schrieb:also scheint der Neigungssensor schon auf leichtere Lageänderungen zu reagieren (was ja auch sinnvoll erscheint).
danke für die Info