08.04.2008, 13:10
Das leidige Thema Versicherung bei Veranstaltungen die auf Rennstrecken statt finden ist ja scheinbar dahingehend geklärt, dass wenn es sich bei der Veranstaltung NICHT um die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten (oder schnellsten Runden) handelt, dann ist man auch bei einer "normalen" KfZ-Versicherung versichert (die die man für den öffentlichen Straßenverkehr abgeschlossen hat). Dazu gibt es inzwischen genug Gerichtsurteile - sogar vom Oberlandesgericht.
Wie aber sieht es aus mit Leasing Fahrzeugen und Eigentum?
Bei der GLP beispielsweise unterschreibt man als Teilnehmer bei der Anmeldung Folgendes:

Ist in dem Fall die Bank der Eigentümer?
Ich bitte um halbwegs qualifizierte Aussagen oder Verweise auf Quellen, denn ich würde ungern die Meinungen von allen kennen lernen, sondern lieber halbwegs verlässliche Angaben bekommen.
Angeblich ist es auch mit Leasingfahrzeugen möglich an der GLP teilzunehmen, da auch es auch hier NICHT um die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten (oder schnellsten Runden) geht.
Wie aber sieht es aus mit Leasing Fahrzeugen und Eigentum?
Bei der GLP beispielsweise unterschreibt man als Teilnehmer bei der Anmeldung Folgendes:
Zitat:Es wird versichert, dass der [] Fahrer [] Bewerber Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges ist.Halter von Leasingwagen sind zweifelsfrei Besitzer, aber sind sie auch Eigentümer?
[] Bewerber oder Fahrer sind nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges. Der Fahrzeugeigentümer gibt die in diesem Formular abgedruckte Verzichtserklärung ab.

Ist in dem Fall die Bank der Eigentümer?
Ich bitte um halbwegs qualifizierte Aussagen oder Verweise auf Quellen, denn ich würde ungern die Meinungen von allen kennen lernen, sondern lieber halbwegs verlässliche Angaben bekommen.
Angeblich ist es auch mit Leasingfahrzeugen möglich an der GLP teilzunehmen, da auch es auch hier NICHT um die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten (oder schnellsten Runden) geht.