24.05.2010, 22:31
mini-girl88 schrieb:Hab mal gelesen das die ja echt nicht Pflicht ist
Bei Neuwagen ist seit 1998 die dritte Bremsleuchte angebracht. §49a StVZO sagt, dass lichttechnische Einrichtungen ständig betriebsfertig sein müssen.
§49a (1) StVZO schrieb:Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein
Zitat:und wenn mir einer drauf fahren sollte, und er sagt das er dadurch abgelenkt wurde, dann kann ich mit Schuld seinTeilschuld macht immer richtig viel Spaß, wenn du eigentlich gar nichts dafür kannst, der Hintermann dir hinten reinfährt, weil du nur noch vor dem Kind, das aus der Reihe parkender Autos rausgelaufen ist durch starkes Abbremsen stehen bleiben kannst.
Zitat:jedenfalls hatte ich schon öfters die grün-weißen hinter mir und wurde nicht angehalten=)DAS heißt ja nicht so viel.
Es soll zB Menschen geben die schon beträchtlich alkoholisiert durch Polizeikontrollen gekommen sind oder einfach jahrelang nicht aufgehalten worden sind trotz nachfahrender Polizeistreifen oder mit nicht eingetragenen Endrohren / Auspuffanlagen / illegalen lichttechnischen Einrichtungen jahrelang problemlos rumfahren.
Es gibt Firmen und Anbieter, die Aufkleber für die dritte Bremsleuchte verkaufen. Diese erwähnen aber auch, dass deren Aufkleber im Rahmen der StVO / StVZO nicht erlaubt sind und die Betriebserlaubnis damit erlischt.
das war mein MINI Clubman - Dreckigster MINI W 2010 - loud pipes save lives