29.07.2010, 17:56
PiEFi schrieb:danke.
ja das ganze ist mir schon bewusst. es geht mir auch nicht um die kontrolle. viel mehr geht es mir um die maximale höhe des KW 1, 2 oder auch 3 da ich ein tiefgaragenproblem habe.
da helfen mir die angaben vom radkasten zur radmitte nur in verbindung des restgewindes nach oben.
das problem ist zwecks höherlegung mit nem kw geht nicht.. da es einen verstellebreich von ka sagen wir mal 15-55mm im gutachten bereich hat also ist er schon 15 mm tiefer als in der serie... somit kannst da auch probleme bekommen wenn er " zu hoch " ist... kling kommisch ist aber leider der deuschte TÜV