02.11.2012, 22:47
Ayita schrieb:Mit einer zu lauten Abgasanlage verstößt du gegen die StvO!!!!!
Die Polizei kann deinen Wagen sicher stellen (ist eben ein anderer Name für still legen) um eine Messung durch führen zu lassen.
Ein gesalzenes Bußgeld kommt noch dazu.
Ganz so einfach ist es nämlich nicht, mit einem 'Lärmbelästigungsgerät' herum zu fahren.
Auch wird eventuellen Anzeigen wegen Lärmbelästigung nach gegangen.
Widerspricht bereits gesprochenen Urteilen. Sind aber genau die Diskussionen, die man mit dem Trachtenverein sehr schön führen kann. Kenn die Thematik aber vom Motorrad zu gut. Zwar nicht von meiner eigenen Maschine, die hat die Serientüte, aber von Bekannten auf verschiedenen Touren. Die Diskussion führt aber wohl zu nichts. Standpunkte sind ja relativ klar definiert worden.
Ich kenn da genügend Verkehrsrechtsanwälte, mit denen ich über sowas schon oft gesprochen habe und auch einige Polizisten, die genau da unterwegs sind. Ist ja nun auch Wurst.