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Da ich bald meine Winterräder montieren werde ist mir in meinem Gutachten zur ABE folgende Auflage aufgefallen.
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Jetzt habe ich eine Dumme Frage:
Ist das nur eine Bescheinigung die ich mitführen muss?
Meines Wissens muss man die ABE oder das Gutachten nur mitführen, wenn die neuen Räder von der im Fahrzeugschein genannten Bereifung abweichen. Das sollte bei 16" eigentlich nicht der Fall sein.
Ne, da im COC Papier alle möglichen RadReifen Kombinationen für das Fahrzeug hinterlegt sind! In meinem Schein steht auch 195 auf 16" drin, aber ich fahre eingetragene 215/40/17er...
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