19.03.2013, 15:52
Das denke ich nicht Mystyle87
StVZO §50 - 10 schreibt vor:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
einer Scheinwerferreinigungsanlage und
einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein.
StVZO §50 - 10 schreibt vor:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
einer Scheinwerferreinigungsanlage und
einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein.
Zitat Antje: mit Hutze is am schönsten!
Zitat Antje: Du hättest am liebsten, das alle Straßen Tunnel sind!?
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