25.05.2015, 11:10
gente schrieb:...
Ist Deiner auch noch im Garantiefenster? Gibt hoffentlich dann keine Probleme wenn Gewährleistungsanspruch besteht.
...
MFG
gente
Also, meiner ist 1 Jahr alt und als Leasingwagen. Hab mal nachgefragt und es hat sich folgendes ergeben:
1. Wenn dann nur Umbau mit Originalteilen und in einer Zugelassen BMW/MINI Werkstatt.
2. Nach Ende der Leasingzeit und zur Rückgabe muss der Kaufzustand wieder hergestellt werden.
Auf Nachfragen nach einer Übernahme kam:
Die Umbauten müssen zum Zeitpunkt des Umbaus mit Material und Kosten bewertet werden sowie ein Gutachten des aktuellen Fahrzeugswert damit dies in die Kostenrechnung zur Übernahme eingehen kann.